Strafrechtliche Verfolgung von Wortfolgen
Die Wortfolge "from the river to the sea" wird von einigen Staatsanwaltschaften als Kennzeichen der Hamas verfolgt. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist bislang uneinheitlich. Viele Wissenschaftler*innen kritisieren angesichts der Kriminalisierung der Wortfolge einen zu starken Eingriff in die Meinungsfreiheit. Sie betonen, dass diese bedeutungsoffen sei und je nach Kontext interpretiert werden müsse.
