Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen
In der Finanzierung der Notfallversorgung besteht eine Lücke zuungunsten der Rettungsdienste. Laut Gesetz sind die Krankenkassen ausschließlich zur Vergütung von Rettungsfahrten verpflichtet. In der Praxis bieten die Rettungsdienste, hauptsächlich kommunale Träger und Hilfsorganisationen, jedoch ein wesentlich breiteres Versorgungsspektrum. Die Größenordnung des Problems soll ermittelt werden, um Wege zu einer kostendeckenden Finanzierung aufzuzeigen.
