Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Der Auftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beinhaltet die Prüfung, ob Arbeitnehmende zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. In diesem Zusammenhang soll sie auch Ermittlungen im Bereich Menschenhandel vornehmen. Von verschiedenen Seiten wird jedoch die Kritik geäußert, dass die FKS ihrer Verantwortung nicht ausreichend gerecht wird. Die Kleine Anfrage soll einen Überblick über die aktuelle Stellung des Betroffenenschutzes bei der FKS ermöglichen.
