Keine Zirkelschlüsse und keine Willkür beim Regelsatz
Der bei der Hartz-IV-Reform durch die Bundesregierung ermittelte Regelsatz ist weder sachgerecht noch genügt er den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die völlig unzureichende Höhe des Regelsatzes ergibt sich aus der Missachtung konkreter Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 und einer Reihe regelsatzsenkender willkürlicher Eingriffe des Bundesministeriums in das etablierte Berechnungsverfahren.