Existenzsicherung bei Corona
Die Corona-Pandemie bedroht nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Existenzminimum von Arbeitslosen und Menschen mit geringen Renten: Lebensmitteltafeln schließen, billige Lebensmittel sind knapper. Die Regelbedarfe sind aber laut Bundesverfassungsgericht schon im Normalfall auf Kante genäht. Deshalb ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet, besondere Risiken einer Unterdeckung des Existenzminimums zu verhindern. Eine solche Situation besteht gegenwärtig.
