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Positionspapier der AG Finanzen, verantwortlich: Fabio De Masi

Positionspapier der AG Finanzen, verantwortlich: Fabio De Masi
Die Bewältigung der Klimakrise muss integraler Bestandteil der langfristigen Corona-Krisenbewältigung sein. Während es momentan um die unmittelbare epidemiologische sowie medizinische Pandemiebeherrschung und -bekämpfung geht sowie deren soziale und ökonomische Bewältigung, steht irgendwann nach Ende der Pandemie die dritte Phase der Krisenbewältigung auf der Tagesordnung. Sie wird Einfluss auf grundsätzliche Transformationsprozesse haben.
Die Corona-Pandemie bedroht nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Existenzminimum von Arbeitslosen und Menschen mit geringen Renten: Lebensmitteltafeln schließen, billige Lebensmittel sind knapper. Die Regelbedarfe sind aber laut Bundesverfassungsgericht schon im Normalfall auf Kante genäht. Deshalb ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet, besondere Risiken einer Unterdeckung des Existenzminimums zu verhindern. Eine solche Situation besteht gegenwärtig.
Die Aufnahme von Regelungen zum Schutz sozialer Dienste und Einrichtungen (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz) ist begrüßenswert. Das Verfahren wurde aber leider zu bürokratisch und zeitraubend ausgestaltet. Damit ist es nicht ausreichend praktikabel, und auch die Zuschüsse sind eng bemessen. Was für die Wirtschaft gilt, muss selbstverständlich auch für alle betroffenen sozialen Dienste und Einrichtungen gelten.
Trotz der durch die Corona-Pandemie bedingten Einreiseverbote hat die Bundesregierung Regelungen geschaffen, die unter Infektionsschutzauflagen 80.000 Saisonarbeitskräften die Einreise zur Arbeit in der einheimischen Landwirtschaft ermöglichen. Die Fraktion DIE LINKE stellt in ihrem Positionspapier klar, dass die Versorgungssicherung in Deutschland nicht auf Kosten der Gesundheit der Saisonarbeitskräfte gehen darf. Dazu hat die Fraktion einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt.
Betriebsräte werden in Zeiten der Corona-Krise umso mehr gebraucht. Sie sind es, die die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes prüfen. Sie sind es, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fragen rund um Kurzarbeit und Gesundheitsschutz im Betrieb beantworten. Und sie sind es, die für die Akzeptanz möglicher drastischer Maßnahmen im Betrieb, mit denen die Verbreitung des Virus verlangsamt werden soll, bei den betroffenen Beschäftigten sorgen können.
Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gefährdet unser aller Sicherheit und Gesundheit. Viele Beschäftigte gehen weiter ihrer Arbeit nach. Deshalb ist lückenloser Arbeitsschutz gerade jetzt so wichtig.
In vielen Betrieben gab es schon vor der Corona-Krise Regelungen zum Homeoffice in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder per Tarifvertrag. In Betrieben, in denen bislang kein Homeoffice möglich war, haben sich jetzt Beschäftigte und Arbeitgeber kurzfristig über entsprechende Regelungen verständigt. Doch auch in einer Krise sind feste Rahmenbedingungen und Schutzrechte notwendig, damit Homeoffice Beschäftigte nicht gefährdet oder sich zu deren Nachteil auswirkt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Entstehen bleibende Gesundheitsschäden, weil Prävention und Arbeitsschutz nicht ausreichend greifen, kommt das Berufskrankheitenrecht zur Anwendung. Es soll sicherstellen, dass alle Versicherten, die durch ihre Arbeit bleibende Gesundheitsschäden erleiden, von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden. Doch dieses Grundprinzip wird nicht konsequent umgesetzt. Die Ansprüche der versicherten Beschäftigten werden häufig abgewehrt. Tausende Arbeitnehmer erhalten keine Entschädigung, obwohl sie schwer erkrankt sind.
Die derzeitige Höhe des Kurzarbeitergeldes bedeutet für die Betroffenen Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Gleichzeitig steigt die Zahl der Kurzarbeiter bedingt durch die Corona-Pandemie auf Rekordniveau. Um viele Betroffene von der Zerstörung ihrer Existenz zu bewahren, fordert DIE LINKE im Bundestag, das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 auf mindestens 90 Prozent des Nettoentgelts zu erhöhen und an weitere Bedingungen für die Unternehmen zu knüpfen.