Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten abbauen
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Entstehen bleibende Gesundheitsschäden, weil Prävention und Arbeitsschutz nicht ausreichend greifen, kommt das Berufskrankheitenrecht zur Anwendung. Es soll sicherstellen, dass alle Versicherten, die durch ihre Arbeit bleibende Gesundheitsschäden erleiden, von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden. Doch dieses Grundprinzip wird nicht konsequent umgesetzt. Die Ansprüche der versicherten Beschäftigten werden häufig abgewehrt. Tausende Arbeitnehmer erhalten keine Entschädigung, obwohl sie schwer erkrankt sind.
