Position zum Thema Tarifeinheit
Das Bundearbeitsgericht hat jüngst einen seit Jahrzehnten gepflegten Grundsatz aufgegeben: Den der Tarifeinheit. In einem Betrieb sollte nur ein Tarifvertrag Gültigkeit haben, auch wenn zwei Gewerkschaften zwei unterschiedliche Vereinbarungen ausgehandelt hatten. Nach bisheriger Rechtsprechung hatte immer der Tarifvertrag mit der „spezielleren“ Regelung Vorrang, der den Eigenheiten des Betriebes am besten entsprach.