Beschluss der Fraktion DIE LINKE zum Umgang mit Nebenverdiensten von Bundestagsabgeordneten
Die Fraktion bleibt dabei, dass die Nebentätigkeit eines Abgeordneten keinen Widerspruch zu seinem Mandat auslösen darf. Deshalb muss zum Beispiel außer als Arbeitnehmerinnen- bzw. Arbeitnehmervertretung eine Tätigkeit in Aufsichtsräten und Vorständen von Konzernen, Versicherungen und Banken untersagt werden. Eine Ausnahme bilden öffentlich-rechtliche Unternehmen und Genossenschaften.
