Zwangsverrentung von ALG II BezieherInnen
Da die Hartz IV Reform bei der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe das neue ALG II zu einer Fürsorgeleistung umgebaut hat, sind alle BezieherInnen von ALG II (die gesamte Bedarfsgemeinschaft, auch bei ergänzendem Bezug zu Erwerbseinkommen) verpflichtet, alles zu tun, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu vermeiden.
