Noch immer fristet der finanzielle Verbraucherschutz in Deutschland ein Nischendasein. Noch immer stehen Verbraucherinnen und Verbraucher am Markt auf der schwächeren Vertragsseite. Das muss sich ändern. Die Fraktion DIE LINKE will, dass Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt werden, ihr Geld infolge hochspekulativer Finanzgeschäfte von Banken zu verlieren. Wir wollen einen Schutzschirm auch für Menschen mit kleinem Geldbeutel, die bislang keine Lobby hatten.
Schutzschirme dürfen nicht den Banken und dem Euro vorbehalten sein. Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren Milliarden an die Finanzbranche: Das Bundesverbraucherministerium schätzt den Schaden allein aus Falschberatung auf jährlich 20 bis 30 Milliarden. Verbraucherorganisationen gehen sogar von 90 Milliarden aus. Überhöhte Dispozinsen oder versteckte Kosten selbst bei zertifizierten Riester-Versicherungsverträgen bedeuten weitere finanzielle Einbußen.
Wir benötigen schlagkräftige Institutionen und verbindliche Gesetze, um dem finanziellen Verbraucherschutz angemessenes Gewicht zu verleihen. Er muss eine zentrale Aufgabe der Finanzaufsicht sein. In den USA hat Präsident Barack Obama das bereits erkannt. Er plädiert für eine eigene Verbraucherbehörde für Finanzmärkte.
Das Angebot an Finanzprodukten ist immer unübersichtlicher geworden. Orientierung ist schier unmöglich. So entwickelt sich schnell ein Markt für Schrott. DIE?LINKE setzt sich für einen Finanz-TÜV ein, damit dieser Schrott gar nicht erst auf den Markt kommt. Die Finanzkrise hat dazu beigetragen, dass die Bundesregierung den Verbraucherschutz nicht mehr komplett ignorieren kann. Passiert ist bisher – außer der Auflage, Beratungsprotokolle zu erstellen und dem Appell, Infoblätter auszugeben – jedoch wenig. Das ist fatal, zumal sich z. B. die Beratungsqualität durch den krisenbedingt erhöhten Verkaufsdruck weiter verschlechtert hat.
Finanzberatung wird in Deutschland überwiegend durch Provisionen finanziert. Beraterinnen und Berater stehen in einem Interessenkonflikt zwischen verbraucherorientierter Beratung und provisionsgetriebenen Verkaufsabsichten. Doch auch Bankbeschäftigte berichten häufig von unmenschlichem Verkaufsdruck durch interne Vertriebsvorgaben. Dieser Verkaufsdruck, der Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso schadet wie Beschäftigten, muss ein Ende haben.
Wir wollen deshalb die Honorarberatung und unabhängige Informationen durch Verbraucherzentralen ausbauen. Denn dieses Angebot ist vor allem für einkommensschwache Haushalte wichtig. Gerade sie müssen besser unterstützt und vor allem geschützt werden, damit ihr hart Erspartes nicht auf dem Finanzmarkt verzockt wird.
Beratungsprotokolle müssen nicht unterschrieben werden, auch wenn viele Berater dies nahelegen. Im Streitfall dient die Unterschrift der Entlastung des Beraters.
Kostenlose Girokonten sind z. T. auch ohne Einschränkungen wie monatlichen Mindest-gehaltseingang erhältlich. Internet-Vergleichsrechner erleichtern den Überblick (z. B. Verbraucherportal für private Finanzen: www.biallo.de).
Bei Kreditkosten zählen allein die Konditionen des individuell erstellten Angebots. Angaben, die im Schaufenster aushängen, gelten zumeist nur für bestimmte Kreditbeträge, kurze Laufzeiten und höchste Kreditwürdigkeit.
Ratenkredite werden häufig an eine Restschuldversicherung gekoppelt, die im Todesfall die Restschuld begleicht. Das kann die Kreditkosten in die Höhe treiben. Oft ist?der Kredit auch ohne Versicherung erhältlich oder eine Absicherung über andere Anbieter günstiger.
Jeder zehnte Erwachsene gilt in Deutschland als überschuldet. Dubiose Kreditvermittler präsentieren sich dann als Rettungsanker. Kredit vermitteln sie in den seltensten Fällen. Vielmehr berechnen sie Kostenpauschalen?und lassen den Bearbeitungsstand unter kostenpflichtigen Rufnummern erfragen.?Wer überschuldet ist, findet bei Schuldnerberatungen professionelle und kostenfreie Unterstützung.