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Gesundheitsreform: Was Sie jetzt wissen müssen!

erschienen in Klar, Ausgabe 18,

Ab 2011 wird Gesundheit für die Versicherten teurer! Darauf hat sich die Regierungskoalition Anfang Juli verständigt: höhereKassenbeiträge sowie pauschale und nach oben unbegrenzte Zusatzbeiträge – die Kopfpauschalen.

Muss ich den „Sozialausgleich“ beantragen?

Die meisten Versicherten müssen ihn nicht beantragen. Der „Sozialausgleich“ erfolgt über die Arbeitgeber, die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Aber Menschen mit besonders niedrigen oder wechselnden Einkommen müssen eventuell Anträge stellen.

 

Woher stammt der „Sozialausgleich“?

Er soll aus Steuergeldern bezahlt werden. Erstmals erhält dann der Finanzminister Einfluss auf die Gesundheitsversorgung: Wird der Steuerzuschuss gekürzt, müssen vermutlich medizinische Leistungen gestrichen werden.

 

Erhalte ich staatliche Unterstützung?

Ein „Sozialausgleich“ soll eigentlich verhindern, dass Versicherte deutlich mehr als zwei Prozent ihres Einkommens für Zusatzbeiträge zahlen müssen. In der Realität werden viele von ihnen trotzdem deutlich höhere Zusatzbeiträge zahlen müssen. Der Sozialausgleich bezieht sich nämlich nicht auf den tatsächlichen Zusatzbeitrag, sondern auf den Durchschnitt der Zusatzbeiträge aller Versicherten.

 

Wie funktionieren die neuen Zusatzbeiträge?

Die Versicherten müssen künftig bis zu zwei Prozent ihres Einkommens an Zusatzbeiträgen bezahlen. Verlangt die Krankenkasse überdurchschnittliche Zusatzbeiträge, müssen viele Versicherte auch deutlich mehr als zwei Prozent zahlen. Diese Zusatzbeiträge werden pauschal erhoben: Der Manager zahlt genauso viel wie seine Sekretärin. Versicherte mit einem geringen Einkommen werden besonders stark belastet.

 

Wie stark steigt mein Beitrag?

Nächstes Jahr klettert der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent des Einkommens. Der Arbeitnehmer zahlt 8,2, der Arbeitgeber nur 7,3 Prozent. Eine Arbeitnehmerin mit 2500 Euro Bruttolohn zahlt zukünftig 205 Euro pro Monat Kassenbeitrag, 7,50 Euro mehr als bisher. Und: Der Arbeitgeberanteil wird eingefroren, zukünftige Ausgabensteigerungen müssen die Versicherten alleine zahlen.