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Hast du wenig, zahlst du viel

erschienen in Querblick, Ausgabe 18,

Neuordnung der Krankenversicherung geht besonders auf Kosten von Frauen.

 

Jetzt ist es beschlossene Sache. Ab 2011 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Die Bundesregierung bürdet den Versicherten Kostensteigerungen zukünftig allein auf – in Form von Zusatzbeiträgen. Die Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung bleiben unangetastet. Bereits bei den 2004 und 2007 in Kraft getretenen Reformen waren Frauen in besonderer Weise Leidtragende dieser unsolidarischen Politik. Durch die massive Ausweitung der Zusatzbeiträge wird diese negative Entwicklung jetzt noch verstärkt.

Frauen haben schlicht und einfach weniger Geld in der Tasche als Männer. Falls sie überhaupt einen Job finden, arbeiten sie oft in Teilzeit und im Niedriglohnbereich. Bei durchschnittlich einem Viertel weniger Gehalt als ihre Kollegen sind auch ihre Rentenansprüche im Alter entsprechend gering. Eigene Zuzahlungen belasten sie daher mehr: Das gilt für die Praxisgebühr sowie sämtliche Zuzahlungen für Klinikaufenthalte, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, usw.

Zudem müssen sie für solche Zuzahlungen besonders tief in die Tasche greifen. Laut dem Arzneimittel-report 2010 der Barmer GEK müssen weibliche Versicherte in fast allen Altersgruppen mehr Geld für die ihnen verschriebenen Medikamente ausgeben als männliche. Nach Einschätzung des Bremer Uni-Professors Gerd Glaeske werden bei Frauen »biografische Stationen zu Krankheiten umdefiniert«. Ein besonders kritikwürdiges Beispiel ist die Verordnung von Hormonpräparaten in oder nach den Wechseljahren.

Wen wundert es da, dass mehr als ein Drittel aller »Individueller Gesundheitsleistungen«, also Leistungen, die von den Patientinnen und Patienten komplett selbst bezahlt werden müssen, in der Gynäkologie verkauft werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Ultraschalluntersuchungen sowie ergänzende Krebsfrüh-erkennung.

Nach geltendem Recht hätte es jedoch keine dieser Verschlechterungen für Frauen je geben dürfen. So ist auch die Bundesregierung verpflichtet, bei jeder Reform zu überprüfen, wie sie sich auf die Gleichstellung von Frauen und Männern auswirkt. Dazu gehört auch, dass dem Anschein nach neutrale Vorschriften Frauen nicht in besonderer Weise benachteiligen dürfen. Jedoch im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf der Regierungskoalition heißt es lapidar: »Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht zu erwarten, da keine Regelungen getroffen werden, die sich spezifisch auf die Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken.« Aus Sicht von Frauen ist eine solidarische Finanzierung der Gesundheitsversorgung daher dringender denn je.

Von Jutta Kühl