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Opferschutz durch fehlende Gelder unzureichend

erschienen in Querblick, Ausgabe 9,

In Sachsen bestehen 18 Frauen- und Kinderschutzhäuser, sieben Interventions- und Koordinierungsstellen sowie zwei Täterberatungen (Dresden, Leipzig; Chemnitz ist geplant). Hinsichtlich der Vielfalt der Einrichtungen sind also durchaus Fortschritte zu konstatieren.

Große Probleme sind seit Jahren bei den Schutzhäusern festzustellen. Fünf Einrichtungen wurden wegen unzureichender Finanzierung geschlossen. Die Bettenkapazität ging von 372 (2001) auf 299 (2006) zurück. Die territoriale Verteilung ist unausgewogen. Im Landkreis Nordsachsen und im Erzgebirgskreis gibt es keinen einzigen geförderten Platz in einer Schutzeinrichtung.

Die Zuwendungen des Landes werden als jährlich zu beantragende Projektförderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltshöhe ausgereicht. Es ist ein Festbetrag von maximal 50000 Euro. Die Finanzierung der inhaltlich neuen Einrichtungen hat faktisch nicht zu einer Erhöhung des Gesamtbudgets im sächsischen Staatshaushalt geführt.

 Die Förderung ist nicht landeseinheitlich geregelt, so dass die Beteiligung der Kommunen unterschiedlich ist oder sogar fehlt. Rufbereitschaftsdienste außerhalb der Öffnungszeiten werden ehrenamtlich gesichert, nur einzelne Häuser sind barrierefrei und spezifische Mittel zur Beratung und Betreuung von Migrantinnen fehlen.

Es gibt unterschiedlich hohe Zuzahlungspflichten schutzsuchender Frauen. Aufgrund dieser Situation hat die sächsische Landtagsfraktion DIE LINKE die Expertise »Rahmenbedingungen und Erfordernisse einer bedarfsgerechten Infrastruktur zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Freistaat Sachsen« bei der sächsischen Fachfrau Andrea Siegert in Auftrag gegeben. Die Studie hat die Erfordernisse aufgezeigt. Es geht darum, dass die Finanzierung eine bundeseinheitlich geregelte Pflichtaufgabe werden muss. Festzulegen ist, wie viele Plätze territorial vorzuhalten sind, Qualitätsstandards sind notwendig und ihre Sicherung bedarf einer entsprechenden finanziellen Ausstattung.
Wichtig ist die Finanzierung aus einer Hand, damit der Verwaltungsaufwand sinkt. Das ist zwar alles nicht neu, aber dank der Expertise jetzt auch fachlich untersetzt.

Heike Werner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied des Fraktionsvorstandes, Sprecherin für Gleichstellungs-, Wissenschafts- und Hochschulpolitik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag