Zum Hauptinhalt springen

Schwierige Debatte um Verbot oder begrenzte Zulassung

erschienen in Querblick, Ausgabe 18,

Umgang mit Thema Präimplantationsdiagnostik sorgt auch unter Linken für Diskussionsstoff.

 

Noch vor Jahrzehnten waren Eltern oft froh, wenn sie bei einer Schwangerschaft gesagt bekamen, welches Geschlecht das Baby denn haben würde. Heute können die Wissenschaftler zumindest teilweise aus genetischen Bausteinen des ungeborenen Lebens Informationen sammeln. Ob und wenn ja, was mit den Informationen gemacht werden darf, führt seit Monaten in der Öffentlichkeit und nicht zuletzt in der Politik zu heftigen Diskussionen. Es geht um die Frage, mit welchem Argument wann und wo in ungeborenes Leben eingegriffen werden darf. So können Mediziner inzwischen mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersagen, ob sich der Embryo mit bestimmten vererbten gesundheitlichen Schäden entwickeln würde.

Für die künstliche Befruchtung entsteht dadurch eine heikle Situation. Es kann ausgewählt werden, welcher Embryo nach einer genetischen Untersuchung in die Gebärmutter gebracht wird. Experten sprechen von der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID). Bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6.Juli 2010 galt die Präimplantationsdiagnostik als verboten. Nicht nur unter ethischen, sondern auch unter juristischen Gesichtspunkten war diese Annahme stark umstritten, doch erst die Selbstanzeige eines Frauenarztes brachte formaljuristische Klarheit. Damit endete aber längst nicht die Debatte zu diesem Thema.

Der BGH sieht das Verfahren PID als nicht strafbar an, sofern die Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere genetische Schäden vererben würden. Diese führen demnach zum Tod des Kindes noch vor oder kurz nach der Geburt oder zu einer schwerwiegenden Erkrankung. Außerdem darf der Embryo durch das Verfahren PID nicht geschädigt werden.

Seit dem Urteilsspruch wird über ein Verbot oder eine beschränkte Zulassung von PID debattiert. Meinungen, nach denen die Entscheidung uneingeschränkt den Paaren überlassen werden soll, gehören zur Minderheit. Klar ist, dass sich der ethische Konflikt quer durch alle Fraktionen im Bundestag zieht. So wird es mindestens zwei Gruppenanträge geben, die Abgeordnete verschiedener Fraktionen stellen. Auch in der Fraktion der LINKEN wird es kein einheitliches Votum dazu geben.

Aus der Perspektive der Menschen, die mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen leben, entsteht die Frage, ob die PID sie diskriminiere. Es wird argumentiert, dass zwischen lebenswertem und -unwertem Leben unterschieden werde. Zudem entstünde der Eindruck, dass Erkrankungen und Behinderungen vermeidbar seien, obwohl die meisten bei der Geburt oder später entstehen. Frauen könnten durch einen wachsenden Normalisierungsdruck veranlasst sein, sich extra einer anstrengenden künstlichen Befruchtung zu unterziehen, um die PID durchzuführen.

Dem widersprechen BefürworterInnen der Zulassung, weil die künstliche Befruchtung bereits eine körperlich und seelisch stark belastende Hemmschwelle sei, die nur wenige Paare überschreiten würden. Würde PID nur auf bestimmte Fälle begrenzt, gäbe es keinen erhöhten Druck auf Kranke und Behinderte. Zudem sei die Auswahl von Embryonen stets Teil der künstlichen Befruchtung, da von acht entnommenen Embryos nach Tests nur zwei bis drei eingepflanzt werden. Zum anderen werde in der Schwangerschaft die Pränataldiagnostik praktiziert, die auch genetische Schäden untersucht. Geltendes Recht ist: Gibt es medizinische Gründe, ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der12.Woche möglich. Voraussetzung ist, dass die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. Die BefürworterInnen weisen darauf hin, dass unsere Gesellschaft und unser Recht stets mit Kompromissen umgehen muss, um auf schwierige persönliche Situationen einzugehen.

Ein weiteres Argument zielt auf das Selbstbestimmungsrecht von Paaren und von Frauen über sich und ihren Körper. Betroffene kennen meist eine Erkrankung aus der Familie und trauen es sich nicht zu, das eigene Kind dabei zu unterstützen oder wollen dem zweiten Kind Leiden ersparen. Da schwere genetische Störungen oft zum Tod vor der Geburt führen, schütze die PID zudem Frauen vor einem Spätabbruch. GegnerInnen halten dagegen, dass Frauen erst bei körperlicher Verbundenheit mit dem Embryo über dessen Fortentwicklung entscheiden sollten. Ihre Selbstbestimmung würde vielmehr dann eingeschränkt, wenn sie ihre Entscheidung gegen eine PID vor ihrer Umwelt rechtfertigen müssten.

Das Besondere an dieser Debatte ist die Tatsache, dass es für ein Verbot oder eine Zulassung der PID aus der Perspektive vieler Abgeordneter 
jeweils gute und schlechte Argumente
gibt. Deshalb kommt es für das abschließende Votum auf eine sehr persönliche Abwägung jeder und jedes einzelnen Abgeordneten an.


Von Johanna Maiwald