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Sensationsurteil: Leiharbeiter erklagt 13 400 Euro Lohnnachzahlung

erschienen in Klar, Ausgabe 22,

Jahrelang wurde der Leiharbeiter Stefan Gundlach mit Billiglöhnen abgespeist. Nun klagte er erfolgreich nachträglich Lohn ein. Sein Prozess könnte eine Klagewelle auslösen.

Bochum. Es ist ein Abend im Dezember 2010. Der Leiharbeiter Stefan Gundlach (52) döst nach einem harten Arbeitstag vor dem Fernseher. Die Nachrichten plätschern vor sich hin. Stefan Gundlach ist todmüde, kann kaum noch der Stimme folgen. Doch eine Nachricht reißt ihn aus seinem Halbschlaf: Das Bundesarbeitsgericht erklärt dieTarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für tarifunfähig.

Es ist jene Tarifgemeinschaft,

die für Stefan Gundlach den Lohn ausgehandelt hat. So wie für weitere 200.000 Leiharbeiter in Deutschland. Stefan Gundlach ist jetzt hellwach. Es geht um ihn und um die Chance, nachträglich Lohn einklagen zu können. Das Urteil macht klar: Gemäß dem Prinzip »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« hätten Stefan Gundlach und viele andere Leiharbeiter seit 2004 denselben Lohn wie die Stammbelegschaften erhalten müssen. Stattdessen wurden sie jahrelang nach Tarifverträgen der arbeitgebernahen Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften bezahlt. Diese sind nun ungültig. Für betroffene Menschen kann das Nachzahlungen von 5000 bis 30.000 Euro pro Person bedeuten.

Für Stefan Gundlach geht es um 13.400 Euro. Das wird klar, als er sich mit seinen Genossinnen und Genossen des LINKEN-Kreisverbands in Bochum zusammensetzt. Sie helfen ihm, eine Anwältin zu finden und zu klagen. Parallel dazu organisieren seine Genossinnen und Genossen Unterstützungskampagnen und machen so den Fall publik.

Dabei hatte sich Stefan Gundlach seine Leiharbeitjobs nicht einmal freiwillig ausgesucht. Als seine Firma im Jahr 2006 nach Polen umzog, verlor Stefan Gundlach seinen Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen. Kurz darauf zwangen ihn die Sachbearbeiter des Jobcenters in die Leiharbeit.

In den folgenden zwei Jahren arbeitete der gelernte Klempner für das Zeitarbeitsunternehmen JOBPOWER in Essen. Man verlieh ihn an fünf verschiedene Unternehmen. Dafür bekam er einen Stundenlohn von höchstens 6,90 Euro.

Manchmal lag Stefan Gundlach abends schon im Bett, wenn das Telefon klingelte und ihm sein Chef für den nächsten Tag völlig andere Arbeitsschichten als besprochen zuteilte. Ohne Telefon konnte er gar nicht mehr das Haus verlassen, musste ständig erreichbar sein. »Ich war wie ein Sklave des Unternehmens«, sagt der 52-Jährige.

Im Juli gab das Arbeitsgericht Dortmund der Klage des 52-Jährigen gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber JOBPOWER nun recht. Statt 6,90 Euro Stundenlohn hätte ihm die Leiharbeitsfirma 12,52 Euro zahlen müssen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und sein damaliger Arbeitgeber kann noch in Berufung gehen. Sollte in zweiter Instanz auch für Stefan Gundlach entschieden werden, könnte vielen Leiharbeitsfirmen eine Klagewelle drohen. Vor allem dann, wenn viele andere Leiharbeitskräfte so wie Stefan Gundlach den Mut haben und klagen.