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Uni-Sex Tarife

erschienen in Querblick, Ausgabe 18,

 

Bei privaten Krankenversicherern zahlen Frauen mehr als Männer. Der Europäische Gerichtshof prüft, ob dies gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Rechtfertigung der Versicherer ist die höhere Lebenserwartung von Frauen. Generalstaatsanwältin Juliane Kokett argumentiert dagegen, dass die Lebenserwartung nicht maßgeblich vom biologischen Geschlecht, sondern von Faktoren wie Ernährung, Einkommen und Beruf beeinflusst werde. Harald Weinberg, MdB, sieht dem Urteil optimistisch entgegen: »Auf unsere Kleine Anfrage gab sich die Bundesregierung noch stur, legte ihre schützende Hand auf die Versicherungswirtschaft und schadete so Millionen Frauen. Nun wird wahrscheinlich der Europäische Gerichtshof der Bundesregierung klarmachen, dass diese ungerechte Praxis aus rechtlichen Gründen keinen Bestand haben wird. Das ist gut so!«