Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich muss sagen: Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll,
(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Stefan Keuter [AfD]: Mit Schnappatmung!)
vielleicht an der Stelle, dass 2018 tatsächlich ein frauen- und gleichstellungspolitisch besonderes Jahr ist. Das zeigen Kämpfe um die Aufwertung der Pflege, wie wir eben gehört haben, die Abschaffung des § 219a, europaweite Frauenstreiks und auch der 100. Jahrestag des Frauenwahlrechtes am 12. November.
In vielen Städten werden Veranstaltungen zu diesem Thema organisiert. Bürgerliche und revolutionäre Vorkämpferinnen wie Clara Zetkin, Käte Duncker, Auguste Kirchhoff und Hedwig Dohm werden angemessen gewürdigt. Ich finde, dem sollten wir uns hier anschließen.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Siegbert Droese [AfD]: Sie haben Rosa Luxemburg vergessen!)
Unseren heute vorliegenden Antrag haben wir bereits im Ausschuss diskutiert. Dort zeigten sich zu der Frage der Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag ganz unterschiedliche Ansprüche. Es war keine Debatte, wie sie sich hier darstellt, sondern es ging deutlich verständiger zu. Deshalb bin ich auch ein bisschen überrascht. Unstrittig ist auf jeden Fall, dass die Gleichstellung der Geschlechter nie ein Selbstläufer war und dass sie teilweise sehr rasant zurückgeht.
Der Bundestag ist mit einem Frauenanteil von knapp 31 Prozent so weit von einer geschlechterparitätischen Besetzung entfernt wie seit 20 Jahren nicht. Und die Landtage nach den Wahlen in Hessen und Bayern liegen auf einem ähnlichen Niveau. Verwaltungen und Kommunalparlamente liegen oft noch weit darunter. In der Bundesregierung gab es seit 1949 mehr Staatssekretäre, die Hans hießen, also Männer mit zufällig gleichem Vornamen, als Frauen insgesamt in dieser Position. Wie viel deutlicher soll der Handlungsbedarf eigentlich noch werden?
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Die anstehende Wahlrechtsreform bietet nun ein Zeitfenster für Verbesserungen, die absolut notwendig sind. 2018 wäre wirklich ein sehr geeignetes Jahr, um im Bundestag zu beschließen, dass der Frauenanteil bei Wahlmandaten gesetzlich gesteigert werden muss.
Alle der hier im Bundestag vertretenen Parteien sind im Sinne der Geschlechterdemokratie gefordert. Der Frauenanteil in der Mitgliedschaft liegt bei keiner Partei über 40 Prozent, und an der Familien- und Frauenorientiertheit muss in Parteien immer gearbeitet werden. Aktuell haben hier nur Grüne und Linke mehr weibliche als männliche Abgeordnete, weil sie das wollen und umsetzen. Das Problem der sonstigen Unterrepräsentanz von Frauen wird aber bis in die Spitzen von CDU und FDP inzwischen öffentlich erkannt – immerhin. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, geschlechtsspezifische Benachteiligungen und gläserne Decken beiseitezuschieben.
(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Jürgen Braun [AfD]: „Gläserne Decken“ – genau!)
– Bei Ihnen muss man von Betonmauern sprechen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist mit „gläserner Decke“ gar nicht mehr auszudrücken. Aber gut, das ist ja allgemein bekannt und scheint Sie nicht sonderlich zu stören.
(Zuruf von der CDU/CSU: Für Mauern sind Sie zuständig gewesen! – Gegenruf von der AfD: Genau!)
Von daher lege ich meine Hoffnung ganz bestimmt nicht in Ihre Hände, was dieses Thema anbetrifft.
Unsere gemeinsame Aufgabe ist es nichtsdestotrotz, geschlechtsspezifische Benachteiligungen und gläserne Decken beiseitezuschieben. Gesetzgeberische Initiativen haben auch UNO und OECD für Deutschland schon angemahnt, und auf verschiedenen Ebenen wurde damit längst angefangen.
Ich spreche mich hier noch einmal deutlich für quotierte Listenaufstellungen in den Parteien aus; sie bringen schon mal viel. Einige Bundesländer arbeiten an Paritätsgesetzen oder prüfen die landesrechtlichen Voraussetzungen. In Frankreich – das wurde schon angesprochen – gilt seit 2001 ein Parité-Gesetz, das nicht nur den Frauenanteil in den Parlamenten, sondern auch die Wahlbeteiligung deutlich erhöht hat.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ohne Frage: Die Bedenken und wahlrechtlichen Hürden zu paritätischen Wahlverfahren sind nicht unerheblich. Es gibt aber auch die Position sehr guter Verfassungsrechtlerinnen, dass das Grundgesetz ein Parité-Gesetz nicht nur zulässt, sondern nahelegt. Seit 1994 haben wir den Verfassungsauftrag in Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen. Das zu ignorieren, ist, mit der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert gesprochen, „Verfassungsbruch in Permanenz“, und ihre Losung ist in diesen Tagen auch auf großflächigen Plakaten des Familienministeriums zu lesen.
In diesem Sinne ist die Frage, die sich heute stellt: Worauf warten wir noch? Als Linksfraktion appellieren wir anlässlich des 100. Jahrestages des Frauenwahlrechts an eine Absichtserklärung aus diesem Parlament. Wir wissen, dass in allen Fraktionen, abgesehen von der rechtsradikalen und frauenfeindlichen AfD,
(Widerspruch von der AfD – Zurufe von der AfD: Ordnungsruf! – Gegenruf des Abg. Timon Gremmels [SPD]: Das haben Sie doch gerade bewiesen!)
Abgeordnete sitzen, die an der derzeitigen Schieflage etwas ändern wollen. Auch wenn die Reform des Wahlrechts komplex ist, sollte der Bundestag heute bekräftigen, Frauen angemessener repräsentieren zu wollen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)