Zum Hauptinhalt springen

Doris Achelwilm: Geschlechtliche Selbstbestimmung ist Menschenrecht!

Archiv Linksfraktion - Rede von Doris Achelwilm,

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Anwesende! Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein Personenstandsrecht, das nur die zwei Geschlechter – männlich und weiblich – kennt, nicht verfassungsgemäß ist. Was bedeutet das? Einerseits eine Formalie, die für die meisten keinen Aufwand oder Unterschied macht – wir haben es gerade gehört – und andererseits eben eine Menge.

Die dritte Option ist tatsächlich eine kleine Revolution – da kann man sich schon mal aufregen, wenn man nicht dafür ist – und ein phänomenaler Erfolg für alle Menschen und Verbände, die sehr lange und ausdauernd gegen die zweigeschlechtliche Gesellschaftsnorm argumentiert, geklagt und Öffentlichkeit organisiert haben. Ich danke allen Beteiligten für diesen durchaus historischen Moment, dass wir heute erstmals im Bundestag darüber reden, wie dieser geschlechterrechtliche Meilenstein denn jetzt umgesetzt werden soll.

Es geht um Menschenrechte, um Vielfalt und um die überfällige Selbstbestimmung für alle. Umso bedauerlicher ist, dass die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sehr eng auslegt und dabei alte Fehler neu kombiniert. Medizinische Diagnosen und Attestvorschriften sind weiter vorgesehen, während Fragen der Selbstaussage keine Rolle spielen – leider. Es wird weiter vorausgesetzt, dass Körperlichkeit und Selbstwahrnehmung des persönlichen Geschlechtes identisch sind oder sein sollen. Diese Logiken, die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugrunde liegen, entsprechen nicht der Realität und entsprechen auch nicht den Logiken des Bundesverfassungsgerichtes. Das zählt ausdrücklich auch Geschlechtsidentitäten zum Regelungsrahmen. Es ist eine durchaus gute Sache, wenn man noch weitergehen will, als es der kleine Vorschlag zur dritten Option beinhaltet.

Ein auf Selbstbestimmung basierendes Konzept ist der verfassungs- und menschenrechtskonforme Weg. Die leidvolle Geschichte medizinisch-psychiatrischer Zwangsgutachten und Gerichtsverfahren muss hingegen aufhören. Wir zählen 2018 und nicht Neunzehnhundertirgendwas. Dass Menschen, die ihr Geschlecht anders leben wollen, als es ihnen von außen zugestanden wird, sich durch Dritte pedantisch überprüfen und pathologisieren lassen müssen, ist einfach nicht zumutbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben durch die Frist bis zum Jahresende nicht viel Zeit. Aber wir haben Zeit genug, um das schikanöse Verfahren zur Personenstandsänderung zu einem einfachen Verwaltungsvorgang zu machen. Die Selbstauskunft der Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung im Standesamt genügt. Das zu beschließen, sollte drin sein, zumal es kaum etwas kostet, sondern – im Gegenteil – viel Zeit, Geld und Unannehmlichkeiten spart.

Aufseiten der Bundesregierung wurde das schon erkannt – etwa in den Berichten der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“, die von 2014 bis 2017 unter Federführung des Bundesfamilienministeriums eingesetzt war. Dass diese Ergebnisse sich nun so wenig im Gesetzentwurf des Innenministeriums wiederfinden, ist aus unserer Sicht ein großes Versäumnis.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Fraktion Die Linke fordern wir, dass Geschlechter nicht länger zwischen den Polen normal und behandlungsbedürftig abgestuft werden. Wir fordern, dass Operation und Hormonbehandlung an intergeschlechtlichen Kindern nicht länger von Medizinern oder Eltern verfügt werden können, wenn es nicht existenziell nötig ist.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Solch ein OP-Verbot steht übrigens auch im Koalitionsvertrag. Da fragt man sich schon, warum es in diesem Kontext nicht eingebracht wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Was uns noch wichtig ist, haben wir als Linksfraktion in unseren Antrag hineingeschrieben. Einen Punkt will ich zum Schluss noch herausstellen. Gleichbehandlung im Kontext geschlechtlicher Selbstbestimmung heißt eben auch – das ist hier schon mehrfach angesprochen worden –, dass wir mit der Änderung des Personenstandsgesetzes das sogenannte Transsexuellengesetz, das TSG, streichen müssen, und das nicht irgendwann, sondern am besten jetzt gleich.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es pathologisiert und es ist nach etlichen Gerichtsurteilen – auch das muss man sagen – ohnehin nur noch eine Ruine. Das Offenbarungsverbot aus dem alten TSG wollen wir zum Schutz vor Diskriminierung ins Personenstandsrecht übernehmen und auch ausbauen.

In diesem Sinne lade ich Sie herzlich ein, unseren Antrag auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu unterstützen. Ich hoffe sehr, dass es gelingt, einen substanziell geänderten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)