Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand der heutigen Debatte sind zwei Gesetzesvorlagen, die das Ziel haben, Verbraucher/-innen vor Ausnutzung durch raubtierkapitalistische Wirtschaftsunternehmen zu schützen.
(Lachen des Abg. Dr. Konrad Körner [CDU/CSU] – Felix Schreiner [CDU/CSU]: Uijuijui!)
Die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie erfordert weitreichende Änderungen unter anderem des BGB und begründet die Schaffung des neuen Schuldnerberatungsdienstegesetzes.
Beide Vorhaben greifen wichtige Themen auf. Es geht darum, faire Bedingungen auf dem Kreditmarkt zu schaffen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor riskanten Angeboten zu schützen und Beratung dort sicherzustellen, wo sie gebraucht wird. Aber beim genaueren Hinsehen wird deutlich: Zwischen europäischem Anspruch und deutscher Wirklichkeit besteht noch eine deutliche Lücke.
(Beifall bei der Linken)
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet uns, Verbraucher/-innen vor intransparenten Bonitätsprüfungen und Übervorteilungen zu schützen. Die vorliegenden Gesetzentwürfe setzen viele dieser Punkte zwar formal um, aber nicht mit der notwendigen Konsequenz.
Es fehlen ein klares Vorgehen gegen irreführende Kreditwerbung und ausreichende Schutzmechanismen bei digitalen Vertragsabschlüssen. Wenn künftig Kreditverträge ohne Schriftform geschlossen werden können, mag das modern wirken. In der Praxis bedeutet das aber, dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten brauchen Menschen mehr Sicherheit und mehr Zeit zum Nachdenken, nicht weniger.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Auch die sogenannten „Buy now, pay later“-Angebote, die heute schon weit verbreitet sind, bergen erhebliche Risiken. Sie sind längst ein lukratives Geschäftsmodell der Handelsanbieter geworden. Hier werden Profite mit der psychologischen Mechanik des Sofortkaufs gemacht – nicht weil Menschen leichtfertig wären, sondern weil die Systeme genau darauf angelegt sind, Konsum zu fördern und Risiken zu verschleiern. Diese Angebote müssen ausreichend reguliert werden, damit kurzfristiger Konsum nicht langfristige Schuldenlast wird.
(Beifall bei der Linken)
Werte Kolleginnen und Kollegen, das Schuldnerberatungsdienstegesetz geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Es erkennt an, dass die Schuldnerberatung eine unverzichtbare Fürsorgeleistung ist. Aber: Die bisherigen Beratungsstrukturen sind sachlich und personell schon heute stark überlastet. Die neuen Aufgaben, die dieses Gesetz überträgt, können die Träger der Beratungsstellen mit der bestehenden Ausstattung schlicht nicht leisten.
Weiter ist entscheidend, dass die neuen Schuldnerberatungsdienste bundesweit leicht und schnell erreichbar sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass Menschen tatsächlich Hilfe bekommen, unabhängig vom Wohnort oder vom Geldbeutel.
(Beifall bei der Linken)
Was wir brauchen, ist ein echter Rechtsanspruch auf kostenfreie, unabhängige Beratung.
Von daher fordern wir: erstens eine bundeseinheitliche Qualitätsanforderung, zweitens bundeseinheitliche Anerkennungsvoraussetzungen für unabhängige Schuldnerberatungsdienste und drittens eine verfassungsgemäße Bundesfinanzierung unter Einbeziehung der Wirtschaftsakteure.
Wir, Die Linke, setzen uns dafür ein, dass diese beiden Gesetzentwürfe weiter beraten und angepasst werden, damit die europäischen Vorgaben und Ziele auch tatsächlich erreicht werden. Ziel muss es sein, dass am Ende Gesetze stehen, die den Menschen wirklich helfen: sozial, gerecht, verständlich und praxistauglich.
(Beifall bei der Linken)
