Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2009 heißt es:
"Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind."
Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ganze acht Jahre gebraucht, um das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts möglich zu machen und somit die Ehe für alle endlich auf den Weg zu bringen.
(Zuruf von der AfD: Das sollten wir wieder abschaffen!)
Viel zu lange haben die Vertreterinnen und Vertreter konservativer Vorstellungen – so wie auch heute – mit sich selber gerungen,
(Zuruf von der AfD: Danke!)
bis Lesben und Schwulen die gleichen Rechte wie allen anderen Menschen zugesprochen wurden.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen ist ein notwendiger Folgeschritt, um das möglich zu machen, was der Bundestag ohnehin vergangenes Jahr beschlossen hat. Die Angleichung des Abstammungsrechtes ist dringend notwendig.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Anzahl der Regenbogenfamilien und ihrer Kinder steigt in Deutschland. Unterschiedliche Familienkonstellationen, wie Co-Parenting, erfordern eine rechtliche Öffnung und Veränderungen, die wir als Linke fordern und unterstützen.
Es kann nicht sein, dass in einer lesbischen Ehe die Partnerin nicht als zweites Elternteil rechtlich anerkannt wird.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei heterosexuellen Ehen ist der Mann automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes, unabhängig davon, ob er der biologische Vater ist oder nicht. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen müssen sich Elternteil und Kind mit einem komplizierten und langjährigen Adoptivverfahren auseinandersetzen.
Wir stimmen hier den Grünen zu, die eine Diskriminierung der betroffenen Kinder und Eltern sehen. Ausgehend vom Wohl und Bedürfnis der Kinder wollen wir das System der Wahlverwandtschaft stärken.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Kinder sollen in behüteten Verhältnissen aufwachsen. Insofern haben Sie bei diesem Anliegen unsere Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen.
(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Die Gleichstellung ist damit allerdings nicht getan. Wir müssen einen Schritt weitergehen und die Privilegien der Ehe abschaffen. Nur so können wir tatsächlich die Nichtdiskriminierung von allen anderen Lebenspartnerschaften möglich machen.
(Beifall bei der LINKEN – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Die steht unter dem Schutz des Grundgesetzes, Frau Kollegin!)
Mit Steuermodellen wie dem Ehegattensplitting werden nicht nur rückwärtsgewandte Rollenverteilungen in der Familie gefördert, es werden auch wirtschaftliche Nachteile für Lebenspartnerschaften manifestiert, die sich bewusst gegen das Modell der Ehe entscheiden. Die Ehe jedoch darf keine Privilegien gegenüber anderen Formen der Partnerschaften enthalten.
(Beatrix von Storch [AfD]: Verfassung!)
Wir fordern deshalb die Abschaffung des Ehegattensplittings und die rechtliche Gleichstellung der vielfältigen Formen der Lebenspartnerschaften, die nun mal Realität in unserer Gesellschaft sind.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit der Einführung der Ehe für alle ist das Problem der Ungleichbehandlung in diesem Land noch lange nicht gelöst. Dieses werden wir vermutlich nicht alleine mit Gesetzen lösen können. Es braucht einen Prozess des Umdenkens in der Gesellschaft, aber auch in der Politik. Alle Lebens- und Liebensformen sind gleich viel wert und erfordern eine Gleichstellung und Gleichbehandlung vor dem Gesetz.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir als Linke unterstützen weiterhin die Forderungen der Regenbogenfamilien und ihrer Kinder.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)