Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute, wie meine Vorrednerinnen bereits erwähnten, zwei wichtige Initiativen, zum einen den Gesetzentwurf der Grünen zum Versorgungsausgleich nach Scheidung von Ehen und den Zusatzantrag dazu und zum anderen den Antrag zur Fortbildung von Richterinnen und Richtern in familiengerichtlichen Verfahren. Beides sind wichtige und richtige Reformen, die wir als Linke unterstützen.
Die Streichung des § 17 des Versorgungsausgleichsgesetzes wäre ein wichtiger Schritt; denn damit würde die Justiz entlastet werden. Aber viel wichtiger ist, dass durch die externe Teilung die ausgleichsberechtigte Person meist deutlich weniger erhält als die Hälfte des in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanspruchs. Das ist im Ergebnis ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und trifft in der überwiegenden Zahl der Fälle Frauen. Das ist absolut untragbar.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb ist hier auch schnelles Handeln geboten. Nicht ohne Grund prüft das Bundesverfassungsgericht gerade die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Es wäre besser, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs erst bei Eintritt ins Rentenalter geprüft wird, so wie die Grünen es auch fordern.
Zu dem Antrag zur Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren muss man zuerst sagen, dass es ein sehr, sehr sensibler Bereich ist. Hier geht es um die Entwicklung der betroffenen Kinder und um Auswirkungen auf ihr weiteres Leben. Allein juristische Kenntnisse reichen nicht aus, um zielführende Gespräche mit den betroffenen Kindern und Familien zu führen. Erforderlich sind Kompetenzen beispielsweise in der Entwicklungspsychologie. Das ist in Fachkreisen und auch in der Praxis unbestritten. Dass hier noch nichts passiert ist, ist im Grunde genommen ein Unding, obwohl es vor vier Jahren schon beschlossene Sache war.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Bundesregierung ist hier vier Jahre lang untätig geblieben, und die Leidtragenden sind die betroffenen Kinder und Familien. Das ist für uns schlichtweg nicht hinnehmbar.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unsere Justiz muss den zunehmenden qualitativen Anforderungen und den gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden. Dazu gehört vor allem die größere Bedeutung der Rechte von Kindern, was ich ausdrücklich begrüße. Aber auch die unterschiedlichen Familienkonstellationen, wie Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien etc., müssen differenzierter betrachtet werden, und es müssen entscheidende Kenntnisse hierüber auch bei Richterinnen und Richtern vorliegen. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Grünen auch zu.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In den öffentlichen Anhörungen zu diesem Antrag haben die geladenen Sachverständigen mehrheitlich auch diesen Reformbedarf bestätigt. Das zeigt erneut, dass eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren längst überfällig ist.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)