Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes der Koalition sowie über Anträge der FDP und der Grünen zu diesem Gesetz.
Worum es hier geht, wird in dem Titel nicht ganz deutlich. Das Gesetz soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresbroschüren oder Börsenprospekten, ermöglicht. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Verlängerung des Gesetzes, das bis zum 31. Oktober 2020 befristet ist. Die Bundesregierung möchte jetzt lediglich die Befristung verlängern bis 31. Dezember 2023. Mehr hat sie hier nicht eingebracht. Dabei gibt es seit Jahren viele inhaltliche Ansatzpunkte für eine Novellierung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes. Da waren sich auch die Sachverständigen in der Anhörung einig.
Natürlich muss das Gesetz verlängert werden; da stimmen wir sowohl dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen als auch den Anträgen der Grünen und der FDP zu, nicht zuletzt, damit die Verfahren gegen Volkswagen, Porsche usw. weiterlaufen können.
(Beifall bei der LINKEN)
Aber das Gesetz sollte dauerhaft implementiert werden und nicht von einer zeitlichen Befristung zur nächsten entschieden werden. Es geht darum, auch für die Zukunft und dauerhaft Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Andere Länder sind hier viel weiter.
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und seine Anwendung sollten evaluiert werden und die Verfahren noch effizienter gestaltet werden. Ein wichtiger Aspekt, der hier auch angesprochen worden ist, ist die Beschleunigung der Verfahren. Es kann nicht sein, dass die Verfahren teilweise so lange dauern, dass sie nicht mehr im Einklang mit den nach Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention einzuhaltenden Grenzen für ein faires Verfahren beendet werden können.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn die Verfahren so lange dauern, bis eine gute Evaluation im Rahmen der Geltungsdauer des Gesetzes nicht möglich ist, weil die Befristung des Gesetzes schon abgelaufen ist, dann läuft hier etwas schief. Dabei liegen Vorschläge für eine Beschleunigung auf dem Tisch, die hier auch schon angesprochen worden sind. Unter anderem könnten die Verfahren beispielsweise komplett digital geführt werden und vor allem der Zugang zu den digitalen Akten für alle Parteien gewährleistet werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Für uns ist wichtig, dass keine weiteren Insellösungen mehr geschaffen werden, sondern endlich ein ganzheitliches Konzept entwickelt wird. Außerdem muss auch geklärt werden, in welchem Verhältnis das Musterverfahren im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und die Musterfeststellungklage gemäß § 606 ff. ZPO zueinander stehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)