Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Schuldnerberatungsdienstegesetz, ein Gesetz, das auf den ersten Blick für besseren Zugang zu Beratung sorgen soll, in Wahrheit aber eine große politische Chance vergibt. 5,5 Millionen Menschen in Deutschland sind strukturell überschuldet. Das ist keine Randgruppe. Das sind Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Rentner/-innen, Menschen, die durch Krankheit, Jobverlust oder steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Meine Damen und Herren, die Sachverständigen haben in der Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz kein Blatt vor den Mund genommen. Der Entwurf erfüllt den EU-Auftrag nicht. Er zementiert unterfinanzierte Strukturen, die schon heute nur einen Bruchteil der Anspruchsberechtigten erreichen.
(Nadine Heselhaus [SPD]: Wir haben ihn ja noch mal abgeändert!)
Dabei scheint die Koalition zu vergessen – oder eher zu verdrängen –, dass die Richtlinie den Kreis der Anspruchsberechtigten sogar noch erweitert. Und was macht die Bundesregierung? Sie legt ein Gesetz vor, das all diese Probleme ignoriert. Man scheint beide Augen fest zuzukneifen, um nicht sehen zu müssen, dass für die Erfüllung der EU-Vorgabe wirklich etwas getan werden muss, dass dringender Handlungs- und Investitionsbedarf besteht, um für Verbraucher/-innen flächendeckend leichten Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten zu gewährleisten.
Die bestehende soziale Schuldnerberatung muss zur Verbraucherschuldnerberatung erweitert werden. Denn die geltenden SGB-Regelungen schließen viele Gruppen aus. Wenn Beratung leicht zugänglich ist und frühzeitig ansetzt, kann sie präventiv wirken und auf lange Sicht viele Kosten für Staat und Wirtschaft sparen: weniger Zwangsvollstreckungen, weniger Insolvenzverfahren, mehr Menschen, die psychisch entlastet werden, die arbeiten, Steuern zahlen und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Und der Änderungsantrag der Koalition? Er klingt nach Bewegung, ist aber leider reine Kosmetik. Eine verbindliche Finanzierung fehlt nach wie vor. Selbst von der Möglichkeit, Entgelte zu verlangen, konnte sich die Koalition nicht trennen. Ja, meine Damen und Herren, ein Entgelt soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhoben werden. Aber das schreckt schon ab. Und der bürokratische Aufwand, solche punktuellen Gebühren zu erheben, kostet mehr, als er einbringt.
Nein. – Gleichzeitig will die Regierung die Verfahren verschlanken, um Kosten zu sparen. Das passt einfach nicht zusammen.
Deswegen legen wir heute unseren eigenen Änderungsantrag vor. Wir wollen einen echten Rechtsanspruch auf Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten einführen, und wir nehmen den Bund in die Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen. Außerdem sollen Wirtschaftsakteure, die Mitverantwortung tragen oder profitieren, über Sonderabgaben zur Finanzierung beitragen. Dafür schlagen wir einen Schuldnerberatungsdienstefonds vor, der durch ein gesondertes Gesetz geregelt werden soll. Wir sichern die Kostenfreiheit der Beratung ohne Einschränkungen.
Weil wir den Sachverständigen zugehört haben, fordern wir bundeseinheitliche Qualitätsstandards, damit Unterstützung nicht länger vom Wohnort oder von kommunalen Finanzen abhängt.
(Dr. Konrad Körner [CDU/CSU]: Das steht im Gesetz, der Qualitätsstandard!)
Die Regierung versucht vorrangig, last minute einem Vertragsverletzungsverfahren in Brüssel zu entkommen. Wir wollen die politische Chance nutzen, endlich Strukturen zu schaffen, die wirksam sind. Wir werden diesem Gesetzentwurf nur in der Fassung unseres Änderungsantrags zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)
