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Clara Bünger befragt Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) zur Finanzierung der Kommunen und rechtswidrigen Zurückweisungen an der Grenze

Rede von Clara Bünger,

Sehr geehrter Herr Frei, Sie sprechen jetzt hier die Situation der Kommunen an. Dann frage ich mich an dieser Stelle: Wo bleibt denn das Sondervermögen für die Kommunen, für die Kitas, für die Schulen, aber natürlich auch für die Krankenhäuser, in die sie investieren müssten, um die Strukturen zu stärken?

(Zuruf des Abg. Kay Gottschalk [AfD])

Das ist meine erste Frage.

(Kay Gottschalk [AfD]: Wir haben noch keinen Haushalt!)

Ich schließe noch eine weitere Frage an. Herr Emmerich hatte nach der Rechtsgrundlage für die Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze gefragt. Und Ihr Kollege Herr Klingbeil hat gesagt, dass Sie nicht im Widerspruch zu EU-Recht agieren. Aber die Weisung beruft sich auf § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz. Dessen Anwendung wird an dieser Stelle eigentlich von EU-Recht überlagert. Das heißt, EU-Recht müsste hier angewandt werden und nicht § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz.

Stehen Sie da im Widerspruch mit Herrn Klingbeil, oder tauschen Sie sich darüber gar nicht aus?

(Beifall bei der Linken)