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Rede von Ina Latendorf am 10.07.2026

Rede von Ina Latendorf,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Die Linke widerspricht der Aufsetzung des Tagesordnungspunkts über die abschließende Beratung zum Gebäudeenergiegesetz.

(Beifall bei der Linken)

Worum geht es uns? Es geht nicht nur um die Beratungszeit. Die Regierung ist angehalten, alle Informationen für eine gut begründete Entscheidung der Parlamentarier offenzulegen, gerade wenn das Grundgesetz in Artikel 20a mit dem Verschlechterungsverbot zu einer besonderen Begründungspflicht zwingt. Dieser Pflicht sind Sie bisher nicht nachgekommen.

(Beifall bei der Linken)

Die genannten Informationen sind insbesondere notwendig, um eine wirklich informierte Entscheidung treffen zu können. Das ist schließlich unsere Pflicht als Parlamentarier in der Gesetzgebung. Das Parlament hat hier zu seinem eigenen Schutz eine Sachaufklärungs- und Begründungspflicht, die im Fall eines heutigen Beschlusses verletzt wäre. Damit ist auch die Gestaltungsfreiheit für zukünftige Gesetzgebung betroffen.

Die Änderung des GEG macht wichtige Fortschritte beim Ausstieg aus Öl und Gas rückgängig und kippt die verbindlichen Vorgaben für erneuerbare Energien beim Heizen und schafft daher negative Klimaauswirkungen, die Sie von der Regierung bisher nicht beziffert haben. So viel zur Offenlegung, die hier angeblich erfolgt ist.

(Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben breiter Kritik, selbst vom Bundesrat, wird das Gesetz von mehreren Seiten als verfassungswidrig erachtet wegen der Verletzung des normativen Rückschrittsverbots. Umweltverbände haben Klage angekündigt. Praktiker sagen, das Gesetz sei nicht umsetzbar.

Man kann, nein, man muss von der Bundesregierung eine fundierte Begründung zu den Klimawirkungen des Gesetzes erwarten. Das hat Verfassungsrang, meine Damen und Herren Koalitionäre.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn gerade bei diesem Gesetz muss die gesetzlich vorgeschriebene Informationsverpflichtung umso stärker greifen. Je massiver jetzt der Klimaschutz geschwächt wird, desto vehementer muss künftig eingegriffen werden.

Zum Schluss. Wir Linken sind nach wie vor der Auffassung, dass hier eine Verletzung der Organrechte vorliegt, und zwar durch die fehlenden Informationen. Eine weitere Organklage gegen dieses Gesetz behalten wir uns vor, wenn heute hierzu ein Beschluss zustande kommt.

(Beifall bei der Linken)