12.06.2024 - Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Bundesminister Özdemir. Sie haben in Ihrem Eingangsstatement ja gesagt, dass Sie das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eingeführt haben. Nun ist es ja beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Für mich bedeutet „eingeführt“ eigentlich, dass man mit der Umsetzung schon ein bisschen vorangeschritten ist.
Sie kennen die Protokollerklärung der Sonderagrarministerkonferenz vom 22. Mai 2024, nach der die Agrarminister aus 9 der 16 Bundesländer gefordert haben, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in der jetzigen Fassung aufzuheben, weil es erhebliche Schwachstellen, Regelungslücken und Vollzugshindernisse hat, da es aus ihrer Sicht nicht umsetzbar ist. Da fehlt es eben genau an der zentralen bundeseinheitlichen Regelung, eine Kennzeichnung einzuführen, die Kennziffern zu vergeben usw. Wie ordnen Sie diese Position ein, und wie verhält sich das BMEL zu dieser Position?