Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren! Wir beraten über ein hochsensibles und lebenswichtiges Thema mit ethischer Tragweite. Es geht um Leben. Es geht um Solidarität. Es geht um Schutz, Verantwortung und staatliche Pflichten. Organspende kann ein Akt solidarischen Handelns sein. Wir teilen das Ziel, dass mehr Menschen rechtzeitig ein lebensrettendes Spenderorgan erhalten sollen, und wir wissen, wie dramatisch die Lage für viele Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen ist. Aber genau deshalb dürfen wir dieses Thema nicht verkürzen.
Ein nationales Programm kann helfen, die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern auszugleichen. Spenden darf nicht an Ländergrenzen haltmachen. Gleichzeitig gibt es aber einen erheblichen Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzentwurf.
Kritisch ist insbesondere die geplante nicht gerichtete anonyme Lebendnierenspende. Hier müssen wir uns ehrlich fragen: Wollen wir Menschen ermutigen, ohne ausreichenden Schutz gravierende gesundheitliche Risiken auf sich zu nehmen? Langfristige gesundheitliche Risiken für Lebendspender/-innen dürfen einfach nicht ausgeblendet werden.
(Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fatigue, eingeschränkte Belastbarkeit, kognitive Defizite bis hin zur Arbeitsunfähigkeit sind hier leider Realität. Diese Folgen werden, wenn überhaupt, oft erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren anerkannt. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene niederschwellige psychosoziale und medizinische Begleitung vor, während und nach der Organentnahme ist schlichtweg nicht ausreichend geregelt. Das ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar.
Ebenso kritisch sehe ich die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips, die damit einhergeht, dass nicht mehr vorrangig geprüft werden soll, ob ein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Das erhöht den Druck auf die Angehörigen in hochemotionalen Ausnahmesituationen. Fakt ist: Wir hätten das Problem gar nicht in dieser Form, wenn mehr Menschen postmortal spenden würden. Und hier liegt der eigentliche politische Auftrag: konsequente Aufklärung im Sinne selbstbestimmter, klarer Entscheidungen zu Lebzeiten. Ich denke, wir sollten auch weiter über die Widerspruchslösung diskutieren, die aktuell ja wieder im Bundesrat besprochen wird. Über den Tod und die Organspende zu sprechen, ist nie einfach; aber genau das entlastet Angehörige, weil sie dann wissen, was gewollt war.
Unser Fazit daher: kein moralischer Druck, keine zusätzlichen Risiken für Einzelne, sondern staatliche Verantwortung für funktionierende Strukturen, mehr Aufklärungs- und Informationsangebote, mehr Schutz für die Spender/-innen und ein ganz klares Bekenntnis dazu, dass Organspende kein Produkt von Druck sein darf, sondern ein solidarischer Akt unter fairen Bedingungen sein muss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
