Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, der Einsatz von Sprengstoff ist brandgefährlich. Geldautomatensprengungen sind gefährlich. Sie gefährden Leben und schaffen Unsicherheit. Niemand hier verharmlost das. Aber die Frage ist doch: Wie reagieren wir richtig?
Schon heute gilt: Wer Geldautomaten sprengt, kann hohe Strafen erwarten. Aber was macht die Bundesregierung? Sie greift reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht. Sie nutzt die Gelegenheit, die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten. Die Zahl der Katalogstraftaten, die heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen, wächst immer weiter. Die Bundesregierung setzt darauf, Strafbarkeit vorzuverlagern, indem sie die Versuchsstrafbarkeit ausweitet. Sie will Strafrahmen erhöhen. Und all das ist Symbolpolitik.
Der Gesetzentwurf soll Handlungsfähigkeit demonstrieren. Er hat aber keinen nachhaltigen Effekt auf die Sprengung von Geldautomaten; denn härtere Strafen schrecken nicht ab, sie verhindern keine Straftat. Das ist in der Kriminologie längst unbestritten. Und wir alle wissen es: Nicht die Strafhöhe verhindert die Straftat, sondern allenfalls die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden. Um Geldautomatensprengungen in den Griff zu bekommen, braucht es keine Vorverlagerung der Strafbarkeit, keine Schaffung von Qualifikationstatbeständen und keine erhöhten Strafandrohungen.
Schauen wir in die Niederlande! Dort setzt man auf Prävention. Automaten wurden gesichert, Bargeldbestände reduziert, die Zusammenarbeit zwischen Banken und Polizei ausgebaut. Das war wirksam. Und genau das hat die Zahl der Sprengungen gesenkt, nicht ein neues Strafrecht.
(Beifall bei der Linken)
Wir brauchen Prävention; denn Prävention funktioniert, Symbolik nicht. Auch wir wollen den Umgang mit Sprengstoffen unterbinden, schon mit Blick auf ganz andere Kriminalitätsphänomene. – Übrigens hätten wir uns an dieser Stelle auch gewünscht, dass die Bundesregierung endlich ein Böllerverbot ermöglicht; denn das fordern auch große Teile der Bevölkerung.
(Beifall bei der Linken)
Dieser Gesetzentwurf geht an der Sache vorbei und geht gleichzeitig zu weit. Er schafft symbolisches Strafrecht und schränkt Grundrechte ein, ohne auch nur andeutungsweise an den Ursachen der Kriminalität anzusetzen. Deswegen können wir den Gesetzentwurf nicht mittragen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)
