Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt – in Abwesenheit! Den „Staat einfacher, digitaler, erfolgreicher zu machen“, versprechen Sie im Gesetzentwurf. Doch in Wirklichkeit geht es hier nicht um Bürokratieabbau für Bürger/-innen, sondern um Rechtsstaatsabbau. Sie wollen es sich selbst mal wieder einfacher machen auf Kosten von Bürger/-innenrechten – ein weiterer Schritt in Richtung Repressionsstaat. Sie wollen 26 Gesetze und Verordnungen in einem Paket ändern, vom Asylgesetz bis zum Verwaltungsverfahrensgesetz. Aber: Versteckt in diesem juristischen Flickenteppich finden sich massenhaft Bestimmungen, die einfach nur alarmierend sind.
(Beifall bei der Linken)
Beim Asylgesetz wollen Sie die Pflicht, dem Parlament über die Lage in den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu berichten, einfach streichen – mit der lapidaren Begründung, der Pflicht nachzukommen, binde Personal in Ministerien. Die gerade erst hart erkämpfte Berichtspflicht soll über Nacht verschwinden?
(Zuruf des Abg. Dr. Martin Plum [CDU/CSU])
Noch Anfang Dezember, vor acht Wochen, versicherte Sebastian Fiedler von der SPD hier von diesem Pult aus zur Berichtspflicht: „Das ist Transparenz, das ist Kontrolle, und das ist gelebter Rechtsstaat.“ Und heute? Heute wollen Sie das wieder abschaffen? Kolleginnen und Kollegen von der SPD, interessiert Sie das nicht mehr?
Auch beim Bundeskriminalamtgesetz: kein harmloser, bürgerfreundlicher Bürokratieabbau – nein: Abbau rechtsstaatlicher Sicherungen, großer Lauschangriff, Onlinedurchsuchung, TKÜ, Postbeschlagnahme, Rasterfahndung. Das sind maximal grundrechtsintensive Eingriffe.
(Jens Behrens [SPD]: Was?)
Die sollen, wenn es nach Ihnen geht, künftig unkomplizierter werden: keine Einbindung der BKA-Spitze mehr für eine Anordnung. Für Sie soll es reichen, wenn beim BKA beschäftigte Juristinnen und Juristen behördenintern grünes Licht geben. Das ist praktisch und erleichtert das Leben zumindest dem Führungspersonal, nicht jedoch den Bürgerinnen und Bürgern, gegen die sich diese Maßnahmen richten und gegen die noch nicht einmal ein konkreter Tatverdacht bestehen muss.
Die bei Onlinedurchsuchungen erlangten Daten sollen nun sogar komplett von der Polizei gesichtet werden dürfen, anstatt, wie vom Bundesverfassungsgericht 2016 gefordert, zuallererst von Richterinnen und Richtern auf Verletzungen des Kernbereichs privater Lebensgestaltung durchgesehen zu werden. Sie versuchen erneut, verfassungsschutzrechtliche Schutzmauern niederzureißen.
Und beim Bundesdatenschutzgesetz? Da wird aus klaren Löschfristen ein vages „Wenn möglich“. Damit öffnen Sie der behördlichen Datenanhäufung Tür und Tor.
Lassen wir uns von diesem Gesetzentwurf also nicht täuschen. Er garantiert weniger Transparenz, weniger rechtsstaatliche Kontrolle und schleichenden Grundrechtsverlust. Nicht mit uns!
(Beifall bei der Linken)
