Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Vielen Dank für diesen guten und wichtigen Gesetzentwurf. Es wird Zeit, dass auch im deutschen Sexualstrafrecht eine Selbstverständlichkeit gilt, nämlich dass alle Beteiligten beim Sex einverstanden sein müssen.
(Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Ministerin Hubig, letzte Woche waren Sie zu Gast in der Regierungsbefragung. Da haben Sie uns berichtet, das „Ja heißt Ja“-Prinzip umsetzen zu wollen. Aber es soll nur gelten, wenn die Betroffenen minderjährig sind. „Damit“ – so sagen Sie – gehen „wir mit der Istanbul-Konvention noch konformer“. Weder das aktuelle Sexualstrafrecht noch der angekündigte Entwurf der Bundesregierung reichen aus, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die fordert nämlich, dass jede sexuelle Handlung, die nicht einvernehmlich vorgenommen wurde, unter Strafe gestellt wird.
Deutschland wird seit Jahren dafür kritisiert, die Istanbul-Konvention nicht ernst zu nehmen. Sie hinken Ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt hinterher. Also erzählen Sie uns bitte nichts davon, noch konformer mit der Konvention zu werden. Handeln Sie endlich!
(Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und nur am Rande: Wer sich in Deutschland seit Jahren dafür einsetzt, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dem Niveau vieler anderer europäischer Staaten entspricht, ist der Feministische Juristinnentag. Da könnte Ihre Regierung mal Rat einholen, wozu die Istanbul-Konvention verpflichtet. Aber so eine Veranstaltung ist wohl zu unbequem. Denn Ihre Kollegin Frau Prien hat ja gerade erst die Förderung eingestellt.
(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Genau!)
Dabei hätten Sie Rat so dringend nötig.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Frau Ministerin, danach haben Sie erzählt, die aktuelle Regelung funktioniere in der Praxis sehr gut. Auch das stimmt nicht. Aktuell liegt alle Last bei den Betroffenen. Sie müssen dem Täter klarmachen, dass er sie in Ruhe lassen soll. Und sie müssen vor Gerichten beweisen, dass sie Nein gesagt haben. Doch selbst dann erfasst die aktuelle Regelung ganz viele wichtige Konstellationen nicht, etwa die, wenn Betroffene in Schockstarre verfallen oder wenn Betroffene erst widersprechen, sich dann aber aus Angst nicht weiter wehren. Dann kommen die Täter nach aktueller Rechtslage straflos davon.
In der Praxis führt das zu solchen Fällen: Täter ignorieren den Willen von Frauen, selbst wenn sie Nein sagen und sich wehren. Laut dem Bundesgerichtshof reicht all das nicht für einen Nachweis der Vergewaltigung. Freisprüche begründet das Gericht zum Teil damit, dass Betroffene früher ja sexuelle Handlungen zugelassen haben. Also läge keine Handlung gegen den erkennbaren Willen vor. Das heißt: kein Grund, den Täter zu verurteilen. Fälle wie dieser zeigen die erschreckende Realität unseres Sexualstrafrechts in der derzeitigen Praxis.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird dieser Missstand korrigiert. Dieser überführt endlich ins Strafrecht, was 2026 längst selbstverständlich sein sollte: Beim Sex müssen alle Seiten zustimmen. Nur Ja heißt Ja. Wer ohne Zustimmung handelt, ist Täter.
(Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und wer hier heute gegen das Konsensprinzip argumentiert, der schützt Vergewaltiger.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
