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Rede von Mareike Hermeier am 19.12.2025

Rede von Mareike Hermeier,

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei riesige Verbraucherschutzthemen wie das Versicherungsvertragsrecht und den unlauteren Wettbewerb in einen Tagesordnungspunkt zu pressen, wird ihrer Bedeutung nicht gerecht. Wir versuchen es aber trotzdem mal.

Dabei reden wir nicht über Nebensächlichkeiten, sondern über existenzielle Fragen, die für viele Menschen über Sicherheit oder Absturz entscheiden. Es geht unter anderem um Versicherungen, die über Krankheit, Pflege und Altersarmut entscheiden. Lassen Sie uns also einen Blick in dieses komplexe Umsetzungspaket werfen, um zu verstehen, was sich für Verbraucher/-innen nun wirklich ändert.

Der lang geforderte Widerrufsbutton kommt. Endlich! Leider wird weder durch die EU noch durch die Umsetzung der Koalition sichergestellt, dass dieser Button barrierefrei nutzbar ist. Aber gut, dass Barrierefreiheit im Bundestag gerne hinten runterfällt, das ist nichts Neues, das kennen wir so.

Etwas weniger vorhersehbar, aber in der Konsequenz noch einschneidender ist die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts für Versicherungsverträge. Menschen, die falsch oder unvollständig über ihre Rechte informiert werden, konnten sich bisher aus unseriösen Verträgen wieder befreien. Nichts weniger sollte selbstverständlich sein.

(Beifall bei der Linken)

Das ewige Widerrufsrecht war ein Anreiz für Unternehmen, ihren Informationspflichten ordnungsgemäß nachzukommen, was die Mehrzahl der seriösen Unternehmen ja schon heute macht. Gerade bei Versicherungen, die über viele Jahre laufen, bedeutet der Wegfall dieses Instrumentes eine spürbare Schwächung des Verbraucherschutzes.

Und Sie setzen sogar noch einen obendrauf: Der ewige Widerruf wird zusätzlich auch für persönlich geschlossene Verträge gestrichen. Hier ist es plötzlich möglich, über die EU-Vorgaben hinauszuschießen? Das, meine Damen und Herren, muss erst mal jemand erklären.

In einigen anderen Punkten hat die Regierung den geladenen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung glücklicherweise doch zugehört. Mit ihrem Änderungsantrag korrigiert sie eine zentrale Schieflage des Gesetzentwurfs: Die Manipulation von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Onlinehandel und damit der Einsatz sogenannter Dark Patterns wird grundsätzlich verboten. Das ist gut. Das ist auch ein notwendiger Schritt und eine klare Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

Unvollständig bleibt diese Regelung jedoch bei der Rechtsdurchsetzung; denn bei Rechtsverstößen ist kein wirksamer Anspruch auf Schadensersatz für Verbraucher/-innen vorgesehen. Warum entscheidet sich die Koalition, Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in Einzelklagen ohnehin schon schlecht dastehen, diesen elementaren Anspruch zu nehmen? Unverständlich. Wer durch manipulative Dark Patterns zu einem Vertrag gedrängt wird, bleibt in Zukunft also auf dem Schaden sitzen.

Auch Verbandsklagen ohne echten Schadensersatz sind zahnlos. Sie können Unterlassung erreichen, aber sie machen Rechtsbruch nicht teuer. Für Unternehmen bleibt es also wirtschaftlich attraktiv, verbotene Praktiken einfach weiter einzusetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, juristische Kosmetik ist wertlos, wenn sie die Realität der Verbraucher/-innen nicht verändert. Was zählt, sind klare Rechte, eine kollektive Durchsetzung und echte Konsequenzen bei Verstößen.

Abschließend wünsche ich noch allen Demokratinnen und Demokraten dieses Hauses Frohe Weihnachten und einen erfolgreichen Jahreswechsel!

(Beifall bei der Linken – Stephan Brandner [AfD]: Danke schön! – Weiterer Zuruf von der AfD: Ja, Ihnen auch!)