Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug sagen, und ich sage es immer wieder gerne hier: Anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen haben wir in Deutschland in allererster Linie den von den Gewerkschaften erkämpften Tarifverträgen zu verdanken. – So bekommt, wer unter den Schutz eines Tarifvertrages fällt, im Schnitt über 10 Prozent mehr Lohn und doppelt so häufig Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auch die wöchentliche Arbeitszeit ist im Schnitt fast eine Stunde geringer als bei denjenigen, die nicht unter einen solchen Schutz fallen. Und deshalb ist es gut, dass es diese Tarifverträge gibt, meine Damen und Herren.
Umso dramatischer ist es, dass inzwischen nicht einmal mehr jeder zweite Beschäftigte in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, also zu deutlich schlechteren Bedingungen arbeitet, als wenn der Schutz eines Tarifvertrages gilt. Das, meine Damen und Herren, sollte doch bei allen hier die Alarmglocken schrillen lassen.
Es ist daher völlig richtig, dass künftig zumindest der Bund bei der öffentlichen Auftragsvergabe Tariftreue von den Unternehmen verbindlich einfordern will. Das fordern wir als Linke schon lange, und das muss endlich konsequent durchgesetzt werden.
(Beifall bei der Linken)
Es muss Schluss damit gemacht werden, dass mit öffentlichem Geld Lohndumping gefördert wird. Es muss Schluss damit gemacht werden, dass auch diejenigen öffentliche Aufträge bekommen, die schlechte Arbeitsbedingungen bieten und dadurch gegenüber denjenigen Unternehmen einen Vorteil haben, die ihren Beschäftigten anständige Arbeitsbedingungen bieten.
Doch das, was Sie, meine Damen und Herren, hier vorgelegt haben, ist leider an vielen Stellen ein löchriges Gesetz. Es wird an vielen Stellen diesem Anspruch nicht gerecht. Warum?
Erstens. Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist so löchrig wie ein Schweizer Käse. Generell soll Ihr Gesetz weiter erst ab einem Auftragswert von 50 000 Euro, in manchen Fällen sogar erst ab 100 000 Euro gelten. Warum Lohndumping bei kleineren Aufträgen und bei den Beschäftigten, die davon betroffen sind, weniger schlimm sein soll, das können Sie gerne mal erklären. Das können Sie vor allem den betroffenen Beschäftigten, die die entsprechenden Produkte herstellen, die die öffentlichen Gebäude reinigen oder bauen, gerne mal erklären, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Zudem sollen jetzt allen Ernstes – da wird der Gesetzentwurf im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung tatsächlich verschlechtert – alle Lieferleistungen, auch die, bei denen die Anwendung des Gesetzes unproblematisch möglich wäre, ausgeschlossen werden. Allein durch diesen Ausschluss der Lieferleistungen – wenn ich das richtig gelesen habe, hat sich die Unionsspitze in der Fraktion damit ja gebrüstet – wird ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außen vor gelassen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren!
Schließlich die Deckung der Bedarfe der Bundeswehr. Es geht hier übrigens nicht nur um die Beschaffung von Waffen usw. Es geht um neue Gebäude, die gebaut werden. Es geht um Kasernen, die gereinigt werden. Es geht um alles, was an ziviler Infrastruktur rund um die Bundeswehr jetzt neu gebaut werden soll. All das bleibt außen vor. Man muss es so deutlich sagen: Dass das außen vor bleibt, ist und bleibt ein Skandal.
Ja, das kann ich Ihnen von der SPD wie schon in der ersten Lesung nicht ersparen: Dass Sie an dieser Stelle kein kritisches Wort finden und damit im Grunde sagen, dass Lohndumping im Bereich Aufrüstung kein Problem ist, das finde ich wirklich unverständlich.
(Beifall bei der Linken)
Nimmt man alle Ausnahmen zusammen, haben wir am Schluss die Situation, dass mehr als die Hälfte der Aufträge des Bundes von diesem Gesetz überhaupt nicht erfasst werden, zumindest, soweit man das jetzt sagen kann. Wir werden sehen, was das mit Blick auf das große Investitionsprogramm bedeutet. Doch ein Tariftreuegesetz, das nur die Hälfte der Aufträge und etwa 40 Prozent des Auftragsvolumens umfasst, ist leider nur ein halbes Tariftreuegesetz. Und dafür können wir hier nicht die Hand reichen.
Zweitens. Auch beim Tariftreueversprechen machen Sie weiterhin nur halbe Sachen. In den ersten beiden Monaten der Auftragsvergabe soll das Tariftreueversprechen nur für den Lohn gelten. Gut, dass es für den Lohn gilt. Aber für die Arbeitszeit und für den Urlaub soll es erst ab dem dritten Monat gelten. Das ist und bleibt nicht nachvollziehbar; denn das führt weiterhin dazu, dass die Unternehmen, die eine geringere Wochenarbeitszeit haben, bei der Auftragsvergabe benachteiligt sind, und diejenigen, die ihre Leute länger arbeiten lassen, schmutzige Wettbewerbsvorteile haben. Und da machen wir nicht mit, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Drittens. Wir haben in der ersten Lesung darauf hingewiesen – Sie haben leider auch auf die entsprechenden Hinweise in der Anhörung überhaupt nicht reagiert –, dass das Tariftreuegesetz in jeder Form nur dann ein gutes ist, wenn es in der Praxis auch durchgesetzt wird. Trotzdem sind in den Entwurf eine Reihe von Schlupflöchern reingekommen, die diese Durchsetzung erschweren würden.
Zuvorderst geht es um die Nachweispflichten. Dabei geht es nicht um die Nachweispflichten für tarifgebundene Unternehmen. Wir sind völlig fein damit, dass sie über die Präqualifikation, über Zertifizierungsverfahren von umfangreichen Nachweispflichten ausgenommen werden sollen. Es geht darum, dass Subunternehmer und Leiharbeit – das ist der Bereich, über den Lohndumping wirklich systematisch organisiert wird – von diesen Nachweispflichten ausgenommen werden sollen. Meine Damen und Herren, das ist unverständlich. Das ist ein Schlupfloch, über das künftig selbst dort, wo Ihr Gesetz greift, weiterhin Lohndumping betrieben wird. Das geht so nicht, meine Damen und Herren!
(Beifall bei der Linken)
Ja, man muss es so hart sagen: Die Lohndumpinglobby in den Arbeitgeberverbänden und in der Union hat im Gesetzgebungsprozess ganze Arbeit geleistet. Aus dem vollmundigen, umfassenden Tariftreueversprechen ist am Ende eine halbe Sache geworden, bei der viele Beschäftigte in die Röhre schauen.
Und ich sage Ihnen voraus: All diese Unzulänglichkeiten werden die Bundesregierung und uns hier im Bundestag noch eine ganze Weile und immer wieder beschäftigen. Wir als Linke werden jedenfalls gemeinsam mit den Gewerkschaften weiter dafür kämpfen, dass aus dieser halben Sache ein ganzes, ein umfassendes Tariftreuegesetz wird, das wirklich Zähne hat, meine Damen und Herren.
Doch wenn wir es ernst damit meinen, dass wir den Sinkflug der Tarifbindung beenden wollen, dann reicht auch ein noch so gut gemachtes Tariftreuegesetz nicht; das muss uns allen klar sein. Wir müssen dafür sorgen, dass auch bei denjenigen, die nicht für öffentliche Aufträge arbeiten, endlich wieder Tarifverträge gelten. Deswegen brauchen wir einen umfassenden Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Und dass diese Bundesregierung seit Monaten nicht in der Lage ist, –
– den versprochenen und von der EU eingeforderten Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen, ist ein Skandal.
Wir werden Sie immer wieder daran erinnern, hier Ihrer Pflicht nachzukommen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Ricarda Lang [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

