Zum Hauptinhalt springen

Besserstellungsverbot: Was ist das für ein Signal?

Rede von Sonja Lemke,

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuhörende! Die erste Gesetzesinitiative, die die Bundesregierung im Wissenschaftsbereich vorlegt, ist nicht die dringend notwendige BAföG-Reform oder die überfällige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Sie verändern stattdessen ein Gesetz, das sich Wissenschaftsfreiheitsgesetz nennt, aber mit Freiheit genauso wenig zu tun hat wie die Aussetzung der Vermögensteuer.

(Lachen des Abg. Florian Müller [CDU/CSU])

Denn es geht schlicht darum, den Kreis der Einrichtungen zu erweitern, die ihr Spitzenpersonal beliebig gut bezahlen dürfen.

Sie müssen sich jetzt nicht mehr wie andere öffentlich geförderte Einrichtungen an der Bezahlung im öffentlichen Dienst orientieren. Aber was ist das eigentlich für ein Signal an die Mehrheit der Beschäftigten im Wissenschaftsbetrieb, die ganz andere Sorgen haben?

(Beifall bei der Linken)

Wenn man in einer Forschungseinrichtung, die jetzt schon unter das Gesetz fällt, als Doktorandin oder Doktorand anfängt, dann wird man nach Tarif, also nach dem TVöD, bezahlt. So weit, so gut. Der Haken: Eine von der DFG geförderte Vollzeitstelle kann von dieser nur zu 65 Prozent finanziert sein. Das führt dazu, dass einem nicht kleinen Teil der Doktorandinnen und Doktoranden nur genau 65 Prozent bezahlt werden – bei voller Arbeitszeit, versteht sich. Wenn man Care-Verantwortung hat oder in Städten wie München leben muss, dann wird es schnell eng.

Laut einer Umfrage des PhDnet der Max-Planck-Gesellschaft haben deshalb fast ein Viertel der Doktorandinnen und Doktoranden eine zusätzliche Einnahmequelle, zum Beispiel über die Eltern, die etwas dazugeben. Das kann es doch wirklich nicht sein. Arbeit muss auch in der Wissenschaft zum Leben reichen.

(Beifall bei der Linken)

Und richtig gruselig wird es dann, wenn man sich die Vertragslaufzeiten ansieht. Bei der Max-Planck-Gesellschaft sind wie bei anderen Forschungseinrichtungen drei Jahre für eine Promotion vorgesehen. Aber bei 20 Prozent der Doktorandinnen und Doktoranden hat der erste Arbeitsvertrag eine Laufzeit von unter zwei Jahren. Während man also an seiner Promotion arbeitet, hat man ständig Angst, dass der Vertrag nicht entsprechend verlängert wird, damit man die Promotion in der vorgesehenen Zeit abschließen kann.

Dazu kommt: Ein nicht geringer Anteil der Doktorandinnen und Doktoranden hat keine deutsche Staatsangehörigkeit. Für diese Menschen heißt das meist, dass ihr Aufenthalt direkt an ihren Arbeitsvertrag geknüpft ist. Das vervielfacht die Unsicherheiten und erzeugt noch mal eine besondere Abhängigkeit von den Vorgesetzten.

Wenn man all diese Probleme zusammennimmt, dann verwundert es überhaupt nicht, dass Max-Planck-Gesellschaft und andere öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen immer wieder in den Schlagzeilen landen wegen Machtmissbrauch und Fehlverhalten des Führungspersonals. Jeder Fünfte der Doktorandinnen und Doktoranden erfährt dort Diskriminierung, genauso viele Mobbing und andere Schikanen. Über die Hälfte haben schon mal darüber nachgedacht, hinzuschmeißen. Fast ein Viertel hat Depressionssymptome.

Wenn es also darum geht, fähige Leute für die Arbeit in der öffentlich finanzierten Forschung zu gewinnen, dann haben wir offensichtlich ganz andere Baustellen als die Bezahlung des Führungspersonals. Wo bleibt Ihre Initiative für sichere Arbeitsverträge?

(Beifall bei der Linken – Christian Görke [Die Linke]: Genau!)

Wo bleiben langfristige Perspektiven in der Wissenschaft? Wo bleibt die Initiative für ein BAföG, das existenzsichernd ist? All das haben Sie im Koalitionsvertrag genauso versprochen wie die Abschaffung des Besserstellungsverbots. Und dies sollte höhere Priorität haben als das. Also: Hören Sie auf mit den Scheinlösungen! Schaffen Sie endlich gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft!

(Beifall bei der Linken)