Bisher gelten Befreiungen von der Stromsteuer, wie zum Beispiel für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt, als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages. Die Bundesregierung will diese Befreiungen von der Steuer nun beihilferechtskonform ausgestalten. Das heißt, sie sollen nicht mehr als staatliche Beihilfen gelten. Die Grundstruktur der bisherigen Steuerbefreiungen bleibt erhalten. Die Befreiungen beschränken sich künftig aber auf Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern oder mittels umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplungs-Technologie erzeugt wird. Wie die Regierung selbst auch einräumt, ist der Gesetzentwurf kein großer Wurf, sondern eine kleinteilige Anpassung. Aber auch im Kleinen hat der Gesetzentwurf so seine Schwächen. Zwar enthält er einige Klarstellungen, die Rechtssicherheit für die Betroffenen bieten, aber viele Begriffe wie „Versorger“, „Ort der Erzeugung“ oder „Kundenanlage“ sowie die exakten Pflichten im Bereich des dezentralen Stromverbrauchs bleiben unscharf. Durch diverse neue und zu viele Nachweis-, Erlaubnis- und Monitoringpflichten wird die Administration der Steuerbefreiung enorm erschwert.
Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf viele Lösungen für Probleme schuldig, die sich täglich dringlicher stellen: Wenn zum Beispiel selbst erzeugter und verbrauchter Strom aus Regenerativen von der Stromsteuer und teilweise der EEG-Umlage ausgenommen bleibt und der Anteil dieses selbst erzeugten und verbrauchten Stroms am Strommix steigt, dann müssen die Kosten für den Netzausbau und die Energiewende – die ihrerseits wesentlich über die Stromsteuer und vor allem die EEG-Umlage finanziert werden sollen – von immer weniger Nutzern geschultert werden. Insbesondere durch immer mehr Unternehmen, die in die „grüne“ Eigenherstellung des selbst verbrauchten Stroms einsteigen, kommt der heutige gesellschaftliche Finanzierungsmechanismus für die Energiewende unter Druck. Bislang wird die Energiewende über steigende Strompreise finanziert. Diese Unwucht im System muss beseitigt werden, beispielsweise indem Teile der EEG-Vergütung nicht mehr über die EEG-Umlage, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden, denn von der Rettung des Klimas profitieren alle, auch die Verbraucher selbst produzierten Stroms.
Zunächst sollte aber die Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau abgesenkt und dann rasch gänzlich abgeschafft werden. Eine Stromsteuersenkung bzw. -befreiung schafft mehr Raum für eine ökologische Lenkungsabgabe, die den Klimaschutz wirklich antreibt. Die Linke fordert daher wirksame CO 2 -Bepreisungsinstrumente für fossile Ressourcen wie Kohle und Öl, um den sozial-ökologischen Umbau nicht nur im Stromsektor voranzubringen.
Angesichts der genannten Unzulänglichkeiten werden wir uns zum vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Wir begrüßen, dass die Grünen in ihrem Entschließungsantrag einen grundlegenderen Blick auf den Zusammenhang von Strompreis, Klimakrise und Energiewende richten, und unterstützen ihn daher.