06.05.2021 - Das Gesetz hat vielerlei Auswirkungen auf den finanziellen Verbraucherschutz. Crowdfinanzierung mag in einzelnen Fällen sogar sinnvolle Projekte finanzieren, aber es ist sicher kein Mittel, um Geld sicher und langfristig anzulegen. Kreditwucher, z.B. in Form der unsäglichen Restschuldversicherungen, gehört endlich unterbunden.

zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge(Tagesordnungspunkt 27)
22.04.2021 - Die Regierung versucht, mit Steueroasen, Luxemburg oder Irland in einen Wettbewerb zu treten, indem sie Investoren "steuerliche Zuckerl" anbietet. Das verstärkt bestehende Risiken an den Finanzmärkten. Diese grundsätzlichen Einwände werden auch nicht durch die im Gesetz vorgesehene Mitarbeiterbeteiligung wettgemacht.
zur Beratung– des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes– des Berichts des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung(Tagesordnungspunkt 25)
21.04.2021 Share Deals, das sind Steuergaunereien großer Investoren am Immobilienmarkt. Der Trick? Man kauft nicht Immobilien, sondern Unternehmen, denen Immobilien gehören! Was nach einem Schelmenstück aus dem Satireregal klingt, ist leider bitterer Ernst und kostet unser Gemeinwesen jährlich über 1 Mrd. Euro.
15.04.2021 - Auch wenn die Standardisierung von Finanzinstrumenten innerhalb der EU zunächst vernünftig klingt, so ist das dahinter stehende Leitbild der EU-Kapitalmarktunion ein marktgläubiger Irrweg. Letztlich geht es den deutschen Banken nur darum, mehr deutsche Pfandbriefe im Ausland zu verkaufen. Der Unternehmensfinanzierung in Italien, Spanien oder Griechenland hilft das nicht.
26.03.2021 - Dieses Gesetz steht in der unrühmlichen Tradition der Finanzstandort-Ideologie, Deutschland müsse attraktiver für internationales Kapital werden. In Einzelfall mag ein Investmentfonds einen gewissen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringen, aber vor allem muss es darum gehen, durch strikte Regulierung Schäden durch solche Kapitalmarktakteure für den Fiskus, für Unternehmen der Realwirtschaft und für private Kleinanleger abzuwenden. Fondsstandort zu sein ist kein Selbstzweck.
26.03.2021 Schwarmfinanzierungen haben nichts mit der vielbeschworenen Schwarmintelligenz zu tun. Es spricht nichts grundsätzlich dagegen, Start Ups oder andere schwer kalkulierbare Risikoprojekte über Crowdfunding-Plattformen zu finanzieren. Dann muss aber die Regulierung und insbesondere der Finanzverbraucherschutz sicherstellen, dass dort nicht unbedarfte Privatanleger ihre Ersparnisse verbrennen. Außerdem muss verhindert werden, dass im Fall von Verlusten und Pleiten für den Staat finanzielle Risiken entstehen.
zur Beratunga) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der WasserrahmenrichtlinieBericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnungb) des Antrags der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Ausbau der Freizeitwasserstraßen in Deutschland – Erschließung touristischer und sportlicher Potentiale im Inlandc) des Antrags der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Ausbau des Wassersports – Saale-Leipzig-Kanal zur Erschließung touristischer und sportlicher Potenziale für die Region Halle-Leipzigd) des Antrags der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Erhaltung bestehender Freizeitwasserstraßen in Deutschland(Tagesordnungspunkt 22 a bis d)
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung(Tagesordnungspunkt 26)