Zeit ist eine Schlüsselressource für Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Reduzierung der Arbeitszeit ist das Gebot der Stunde. Schluss mit Anwesenheitswahn und unfreiwilliger Teilzeit - Arbeit fair teilen! Die Produktivität ist gigantisch gewachsen, während Extragewinne steigen, sinkt die die Lohnquote. Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich ist bezahlbar!

Die Abstimmung über die Frauenquote für Aufsichtsräte hätte ein historischer Tag sein können für alle Frauen. Denn es gab im Bundestag eine Mehrheit der Quotenbefürworter/innen aus allen Fraktionen. Aber die Frauen aus CDU und CSU haben bei der Abstimmung den Fraktionszwang über ihr Gewissen gestellt und gegen ihre eigene Überzeugung gestimmt. Sie haben aus einer historischen Chance eine große Blamage gemacht!
(Rede zu Protokoll gegeben.)
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) heißt es, dass Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitsentgelt unzulässig sind und verhindert oder beseitigt we-den müssen (§2 Abs. 1 Nr. 2 AGG).
In der Praxis werden die einzelnen Personen – die von Entgeltdiskriminierung betroffen sind – darauf verwiesen, dass sie doch eine individuelle Beschwerde oder Klage einreichen können. Dieser Weg ist eine Zumutung. Nur sehr wenige Beschäftigte trauen sich zu, alleine gegen den eigenen Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen. Dies hat eine Studie des „Institut der deutschen Wirtschaft“ bereits 2008 nachgewiesen. Der Drucks in den Betrieben und die ständige Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, sowie mangelnde Informationen über die reale innerbetriebliche Lohnstruktur machen selbst für Mutige den indibiduellen Klageweg selten zum Erfolg. Ein Verbandsklagerecht würde diese Diskriminierungslücke verkleinern, böte mehr öffentliche Informationen zum Lohnraub bei Frauen. Damit würde ein Instrument geschaffen, strukturelle Diskriminierung wirksam zu bekämpfen.
Mit Unterstützung von CDU und auch Linke-regierten Ländern ist vor kurzem im Bundesrat erstmals eine Initiative für eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten beschlossen worden. Sie soll frühestens 2018 in Kraft treten und sieht nur sehr weiche Sanktionen vor. Trotzdem hat sie im Bundestag keine Mehrheit, weil die Regierungskoalition sie mit sehr großer Mehrheit ablehnt.
Jetzt haben Grüne und SPD aus wahltaktischen Gründen diese Bundesratsinitiative als eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Damit haben sie den inhaltlichen Konsens des überfraktionellen Bündnisses Berliner Erklärung kampflos verlassen, das sehr viel weitergehende Forderungen vertritt. Die Linke wird deshalb die Eckpunkte der Erklärung als Änderungsanträge einbringen. Denn die Bundesratsinitiative zur Quote muss verbessert werden
Vielen Frauen werden durch Lohnraub Lebensqualität, Ressourcen im Wert von Einfamilienhäusern und eine gute Rente verweigert. Die SPD hat einen Gesetzentwurf zur Überwindung der Entgeltungleichheit vorgelegt. Die Richtung stimmt, nur ersetzen Bußgeldverfahren kein Verbandsklagerecht - z.B. für die Antidiskriminierungsstelle. Mit dem Gesetzentwurf sind keinerlei Überlegungen verbunden, einen Diskriminierungsausgleich zugewähren. Fazit: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Würde die Bundesregierung den ersten Gleichstellungsbericht ihrer Sachverständigenkommission wirklich ernst nehmen, dann müsste sie lediglich die Handlungsempfehlungen der Sachverständigen in Gesetze umwandeln: ein Gesetz für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, ein Gesetz zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder ein Gesetz für eine solidarische Rentenversicherung.
Aber sie hat gleichstellungspolitisch schon lange das Handtuch geworfen.
Ich stimme gegen die Verlängerung des ISAF-Mandates, weil es keine militärische Lösung in Afghanistan geben kann. Ein längerer ISAF-Einsatz bedeutet weitere unschuldige Opfer unter der Bevölkerung und die weitere Zerstörungen von Wirtschaft und Infrastruktur im Namen einer angeblichen Stabilisierung und Demokratisierung Afghanistans.
Die Einrichtung eines bundesweit erreichbaren, kostenlosen und rund um die Uhr besetzten Hilfetelefons ist eine richtige Maßnahme, um möglichst viele Betroffene an die Hilfeeinrichtungen in Wohnortnähe weiterzuleiten. Doch das Gesetz hat noch deutliche Mängel: die geplanten Sprachangebote sind nicht ausreichend, für die unterschiedlichen Behinderungen von Frauen mit Handicap existieren keine adäquaten Nutzungsmöglichkeiten und die Evaluation der Maßnahme muss zeitnah erfolgen und nicht erst nach 5 Jahren.
Die Fraktion Die Linke begrüßt die Einrichtung eines zentralen Hilfetelefons. Eine einheitliche Nummer die kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und unter der 24 Stunden am Tag jemand erreichbar ist, übernimmt eine sehr wichtige Lotsenfunktion. Das Ausmaß der erwarteten Anrufe zeigt aber, dass die personelle und finanzielle Ausstattung der bestehenden Schutzeinrichtungen und die Zahl der Plätze bei weitem nicht ausreichen. Trotzdem stehen Frauenhäuser vor dem finanziellen Aus. Das darf nicht sein!
Die Frauen der Oppositionsfraktionen fordern mit dem vorliegenden Antrag, den Kreis der 17 ausschließlich männlichen Sachverständigen der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Markwirtschaft“ durch acht weibliche Sachverständige zu ergänzen. Die Enquete-Kommission soll »den Stellenwert von Wachstum in Wirtschaft und Gesellschaft ermitteln, einen ganzheitlichen Wohlstands- und Fortschrittsindikator entwickeln und die Möglichkeiten und Grenzen der Entkopplung von Wachstum, Ressourcenverbrauch und technischem Fortschritt ausloten«.
Dazu braucht sie den Sachverstand, die Kompetenz und die Lebenserfahrung von Frauen in gleichem Maße wie von Männern.