Christin Willnat, Sprecherin für Verbraucher:innenschutz der Fraktion Die Linke im Bundestag, zum BGH-Urteil zur Löschung von Verbraucher:innendaten durch die Schufa:
„Nach dem BGH-Urteil darf die Schufa bereits erledigte Forderungen weiterhin über Jahre hinweg speichern, auch wenn die Betroffenen ihre Schulden längst beglichen haben. Das bedeutet: Wer einmal in Schwierigkeiten war, wird langfristig stigmatisiert – selbst wenn er oder sie letztlich Verantwortung übernommen hat. Bonität wird so nicht fair bewertet, sondern zur sozialen Ausgrenzung genutzt. Das Urteil zeigt ein massives Ungleichgewicht zwischen Datenschutz und Wirtschaftsinteressen. Umso dringender ist es, dass klare, verbraucherfreundliche Löschfristen gesetzlich festgeschrieben und die Menschen vor Dauerbestrafung geschützt werden.
Die Schufa arbeitet intransparent und hat zu viel Macht. Als Linke wollen wir ihren Einfluss auf den Lebensalltag der Menschen eindämmen. Schufa-Abfragen sollen nur noch bei tatsächlichen Kreditgeschäften erlaubt sein – nicht mehr für Verbraucher:innenverträge des täglichen Bedarfs wie Miete, Strom- und Handyrechnungen. Ein negativer Schufa-Score ist nach einem Jahr wieder zu löschen. Bonitätsauskünfte sollten zukünftig nicht mehr durch private, profitorientierte Unternehmen erteilt werden können, sondern nur noch durch die öffentliche Hand.“
