Das ZDF hatte bekanntlich die Aussage der Stasiunterlagen-Beauftragten Birthler verbreitet, wonach Gregor Gysi wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet habe. Das Landgericht Hamburg lehnte zunächst eine von Gregor Gysi beantragte einstweilige Verfügung ab, die dann aber mit einem eindeutigen Beschluss vom Hanseatischen Oberlandesgericht gegen das ZDF dahingehend erlassen wurde, die Verbreitung dieser Äußerung zu unterlassen, da sie nicht bewiesen.
Foto: Uwe SteinertUnter den für den Kongress „Nein zur Islamisierung - Nein zur Kölner Großmoschee“ angekündigten Referenten sind viele Rechtsextreme aus ganz Europa. Ihnen geht es nicht um Religionskritik, sondern im Kern um rassistische Hetze gegen hier lebende Muslime und Migranten. DIE LINKE steht für Religionsfreiheit und ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben von Gläubigen aller Religionen und nicht religiösen Menschen. Darum gilt es, am Samstag Zivilcourage zu zeigen.
"Alles, was jetzt geschieht, ist die Folge der Verletzung des Waffenstillstandsabkommens durch den kriegerischen Überfall Georgiens auf Südossetien. Die Anerkennung Südossetiens und Abchasiens durch Russland ist ebenso eine Völkerrechtsverletzung wie die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo durch die USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und andere", erklärt Gregor Gysi, zur entsprechenden Entscheidung des russischen Präsidenten.
So schrieb Frank Havemann in einem Leserbrief bereits Anfang Juni: „Unser Vater Robert Havemann war froh, mit Gregor Gysi einen Anwalt gefunden zu haben, welcher die Verbindung zur Parteispitze halten konnte und erfolgreich gehalten hat. Meine Geschwister und ich, die vier älteren Kinder Robert Havemanns, haben diese Tatsache bereits gemeinsam bezeugt, als es schon einmal eine Kampagne gegen Gregor Gysi wegen einer angeblichen Stasi-Zusammenarbeit gab.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den Beschluss des Landgerichts Hamburg aufgehoben und verboten, die Äußerung von Frau Birthler, "in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
"Barack Obama vertritt eine neue Generation und strahlt einen anderen Zeitgeist aus, allerdings befangen im bisherigen System", erklärt Gregor Gysi zur Berliner Rede des designierten demokratischen Kandidaten für die US-Präsidentschaftswahlen. Man dürfe mit Obama Hoffnungen verbinden, solle aber Illusionen vermeiden.
"Bei den nervösen Debatten in CSU, CDU und SPD zur Pendlerpauschale wird regelmäßig vergessen, dass es diese Kürzung nur durch die geschlossene Entscheidung der CSU-, CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten gegeben hat", bemerkt Gregor Gysi. DIE LINKE werde den Regierungs-Abgeordneten aber die Chance geben, ihre Entscheidung zu korrigieren und einen Antrag zur Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale im Bundestag ztur Abstimmung stellen.
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 9.7.2008 die Behauptung, dass Gregor Gysi ein „Ex-Stasi-Zuträger“ sei, als üble Nachrede unter Strafandrohung untersagt. Die Entscheidung erging gegen den Axel-Springer-Verlag.
Mit Beschluss vom 30. Juni 2008 lehnte das Landgericht Hamburg wegen vermeintlich zulässiger Verdachtsberichterstattung einen Antrag von Gregor Gysi ab, dem ZDF künftig zu untersagen, die Äußerung zu verbreiten, wonach Gregor Gysi die Staatssicherheit willentlich und wissentlich über Havemann informiert habe. Da Gregor Gysi dies alles anders einschätzt, hat er sofortige Beschwerde eingelegt.
Zur Verhinderung einer abgeschlossenen Ratifizierung des Lissabon-Vertrages hatte die Linksfraktion über ihre Klage und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hinaus eine einstweilige Anordnung beantragt, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes zu untersagen.
Das Bundesverfassungsgericht muss unsere Ansicht insoweit geteilt haben, als es den Bundespräsidenten gebeten hat, das Ratifizierungsgesetz vorerst nicht zu unterzeichnen.