Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 9.7.2008 die Behauptung, dass Gregor Gysi ein „Ex-Stasi-Zuträger“ sei, als üble Nachrede unter Strafandrohung untersagt. Die Entscheidung erging gegen den Axel-Springer-Verlag.

Mit Beschluss vom 30. Juni 2008 lehnte das Landgericht Hamburg wegen vermeintlich zulässiger Verdachtsberichterstattung einen Antrag von Gregor Gysi ab, dem ZDF künftig zu untersagen, die Äußerung zu verbreiten, wonach Gregor Gysi die Staatssicherheit willentlich und wissentlich über Havemann informiert habe. Da Gregor Gysi dies alles anders einschätzt, hat er sofortige Beschwerde eingelegt.
Zur Verhinderung einer abgeschlossenen Ratifizierung des Lissabon-Vertrages hatte die Linksfraktion über ihre Klage und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hinaus eine einstweilige Anordnung beantragt, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes zu untersagen.
Das Bundesverfassungsgericht muss unsere Ansicht insoweit geteilt haben, als es den Bundespräsidenten gebeten hat, das Ratifizierungsgesetz vorerst nicht zu unterzeichnen.
Am Wochenende ist zum dritten Mal innerhalb eines dreiviertel Jahres auf das Wahlkreisbüro des Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi ein Anschlag mit vermutlich rechtsextremistischem Hintergrund verübt worden. Am Sonnabend sprach Gysi auf der Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag der „Köpenicker Blutwoche“. Teile der dort niedergelegten Kränze und Schleifen wurden in der darauffolgenden Nacht mutwillig zerstört und gestohlen. Ein Zusammenhang mit dieser Tat kann nicht ausgeschlossen werden.
In einigen Medien wird erneut und zum Teil bösartig und frei von Kenntnis behauptet, dass ich als IM der Staatssicherheit tätig gewesen sei. Diese Behauptung war und bleibt falsch, auch wenn meine politischen Gegner sich das Gegenteil wünschen.
Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen hatte Gregor Gysi im Sommer 2005 als Dritten befragt, ob er mit der Veröffentlichung von Unterlagen zu seinem früheren Mandanten Robert Havemann einverstanden sei. Unter Berücksichtigung seiner anwaltlichen Schweigepflicht lehnte Gregor Gysi dies ab und beschritt den Klageweg, der jetzt mit der Rücknahme der Berufung durch Gregor Gysi beendet wurde.
"Die CSU ist verlogen und streut den Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen", kommentiert Gregor Gysi die heute vom CSU-Vorstand beschlossenen Steuerentlastungsvorschläge. "Die CSU hat die Kürzung der Pendlerpauschale in der Koalition mitgetragen, obwohl sie gegen ihr Veto nicht beschlossen worden wäre. Jetzt spielt sie die Rächerin der Enterbten."
"Die große Koalition ist die organisierte Verantwortungslosigkeit. Ihre Politik richtet sich mit dem, was sie tut und offen lässt, regelmäßig gegen diejenigen, die Union und SPD angeblich vertreten", kritisiert Gregor Gysi die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtige Entscheidungen würden ans Bundesverfassungsgericht übertragen und was entschieden wird, sei entweder weniger als halbgewalkt oder gehe katastrophal in die falsche Richtung.
Nachdem ich mich mit zuständigen Vertretern des Senats in Berlin noch einmal genauer über die Rechtslage informiert habe, muss ich meine Meinung von heute früh korrigieren. Ich hoffe, dass der Volksentscheid nicht mit einer Bejahung der Fortsetzung des Flugbetriebs in Tempelhof endet. Wenn dies geschähe, müsste man das Ergebnis zwar respektieren, könnte es aber aus rechtlichen und anderen Erwägungen nicht umsetzen.
"Die CDU hat zutreffend erkannt, dass auch die Grünen neoliberal sind", kommentiert Gregor Gysi das Zustandekommen der ersten schwarz-grünen Koalition in Hamburg. "Die Grünen haben bewiesen, dass ihnen Regierungsbeteiligung so wichtig ist, dass sie dafür auch bereit sind, beliebig zu werden."