Der Kampf gegen das „Bombodrom“ währt 16 Jahre. Er muss endlich final zugunsten einer zivilen, statt einer militärischen Nutzung der Region entschieden werden. Zahlreiche Bürgerinitiativen und drei Landesparlamente sprechen sich gegen das „Bombodrom“ aus. Das sollte die Bundespolitik endlich respektieren.

Für den G8-Gipfel schneidet die Bundesregierung ein Filetstück aus der Ostsee-Küste, erklärt es zum Hochsicherheits-Trakt, auf dem das Grundgesetz suspendiert wird. Mecklenburg-Vorpommern soll dafür 70 Millionen Euro zahlen. Zugleich ringen vor Ort zahlreiche soziale Projekte und kulturelle Initiativen um wenige Tausend Euro aus der klammen Landeskasse.
Bundesinnenminister Schäuble drängt auf einen Systemwechsel: weg vom demokratischen Rechtsstaat, hin zum präventiven Sicherheitsstaat. Dagegen hilft nur eine neue, wache und engagierte Bürgerrechtsbewegung.
Von den 24 Kriegsverbrechern, die in Nachfolgeprozessen unter der Leitung der US-amerikanischen Militärgerichte in Nürnberg in der Zeit von 1947 bis 1949 zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, wurden 63 Prozent begnadigt. Von den 158 Kriegsverbrechern, die von der westdeutschen Justiz zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, wurden 41 Prozent begnadigt. Das ergab eine Anfrage von Gesine Lötzsch beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.
Ausnahmsweise teilt Gesine Lötzsch die Ansicht des CDU-Haushaltsexperten Steffen Kampeter, der den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses in Frage gestellt hat: "So wie Berlin eine Prioritätenliste der wichtigsten gemeinsamen Projekte von Bund und Land vorlegen soll, gibt es aus Sicht der Linksfraktion andere Prioritäten im Bundeshaushalt als den Wiederaufbau des Berliner Schlosses für eine halbe Milliarde Euro."
Bundesinnenminister Schäuble hat bekräftigt, dass er unter Folter erpresste Geständnisse im Kampf gegen den Terrorismus nutzen will. Damit macht er erneut das Grundgesetz zur Makulatur.
Das Parlamentarische Kontrollgeremium (PKG) ist eine Fehlkonstruktion und verhindert eine Kontrolle der Geheimdienste. Deshalb kann eine Information der PKG-Mitglieder über die Online-Durchsuchungen unter Rot-Grün ohne Rechtsgrundlage keine Rechtfertigung sein. Die Geheimdienste müssen endlich einer wirklichen parlamentarischen Kontrolle unterzogen werden.
Dass eine Dienstanweisung zur Onlinedurchsuchung seines Vorgängers Otto Schily (SPD), beim Verfassungsschutz auch nach dem BGH-Urteil zur Anwendung kam, störte ihn nicht. Nach heftiger Kritik von Bürgerrechtsorganisationen und Opposition rudert Schäuble nun zurück und stoppt das Verfahren - vorerst. In der Zwischenzeit befindet er sich auf der Suche nach einer geeigneten Rechtsgrundlage. Hierfür wäre er auch bereit, das Grundgesetz zu ändern. Jan Korte warnt davor.
SPD und Union haben sich geeinigt, dass die "Polizei im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen darf". Petra Pau sieht in dem vermeintlichen Kompromiss einen weiteren Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger.
Jetzt steht es fest: Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst praktizieren seit Jahren heimliche Online-Durchsuchungen von Computern. Das geht aus einem Bericht des Bundeskanzleramts hervor, der heute im Innenausschuss erstattet wurde. Koalitionsvertreter reagierten bei einer Sitzung des Innenausschusses mit heftigen, gegenseitigen Schuldzuweisungen, berichten Ulla Jelpke und Jan Korte.