„Die gute Nachricht: Produktionen dürfen etwas länger in den Mediatheken bleiben, die 7-Tage-Frist wird aufgeweicht. Das ist überfällig, weil die Löschfristen nutzer*innenfeindlich waren, außerdem muss eine angemessene Vergütung der Produzent*innen sichergestellt werden. Die schlechte Nachricht: Die Öffentlich-Rechtlichen dürfen im Netz weiterhin nur sehr eingeschränkt ihre Inhalte vermitteln. Der sogenannte Telemedienauftrag wurde dafür neu gefasst. Das Verbot von ‚presseähnlichen‘ Texten auf den Webseiten der Sender bleibt im Kern aber erhalten“, erklärt Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags.
Foto: Uwe Steinert„Ausgerechnet in Europa ist die Pressefreiheit zunehmend bedroht. In Polen kontrolliert die national-konservative Regierung den öffentlichen Rundfunk und setzt auch regierungskritische private Medien stark unter Druck. In Ungarn greift Ministerpräsident Orbán massiv in die Berichterstattung im staatlichen Rundfunk ein. Deutschland ist laut aktueller Rangliste um einen Platz auf Rang 15 vorgerückt. Aber auch hier mahnt Reporter ohne Grenzen (ROG), genau hinzuschauen, etwa bei dem in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten BND-Gesetz, mit dem der Berufsgeheimnisschutz von Journalisten ausgehöhlt wurde. Weitere Punkte sind die abnehmende Pressevielfalt aufgrund redaktioneller Konzentrationsprozesse und das Aufweichen der Trennung von redaktionellen und kommerziellen Inhalten. Hier müssen neue Wege gefunden werden, unabhängigen Qualitätsjournalismus in seiner Vielfalt zu bewahren“, erklärt Doris Achelwilm.
„Am 18. März ist Equal Pay Day. Er steht für das Datum, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an aufs Jahr gerechnet mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Bruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt unverändert bei durchschnittlich 21 Prozent. Diese Kluft zeigt beispielhaft, dass die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern noch in weiter Ferne liegt“, erklärt Doris Achelwilm.
„Das Lohntransparenzgesetz, das jetzt vollständig in Kraft tritt, ist um Meilen zu kurz gesprungen. Deutschland hat im europaweiten Vergleich mit 22 Prozent nach Tschechien und Estland die höchste Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Dieser Missstand erfordert unmittelbar greifbare, offensive, gesetzliche Abhilfe“, erklärt Doris Achelwilm, Expertin für Gleichstellungspolitik der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den 6. Januar 2018, ab dem Beschäftigte erstmals seit Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes vor sechs Monaten den darin enthaltenen Auskunftsanspruch geltend machen können.