„Dass der unsägliche § 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als ‚Werbeverbot‘ bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese jahrealte Kernforderung linker Frauenpolitik endlich umgesetzt wird. Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiert Medizinerinnen und Mediziner und erschwert den Zugang massiv. Deswegen fordern wir als LINKE, dass neben § 219a auch § 218 sofort gestrichen wird. Doch statt diese Streichung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, verlagert die Ampel das Thema in eine Kommission und verschleppt das Vorhaben weiter, wie Justizminister Buschmann heute noch einmal bekräftigt hat“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Ankündigung des Entwurfs des Justizministeriums zur Streichung des § 219a.

„Elf Jahre nach Unterzeichnung der Istanbul-Konvention sind die Hilfesysteme für Betroffene am Limit. Frauenhäuser sind chronisch unterfinanziert, ein entsprechender Platzmangel ist die Folge. Schon zu Beginn der Lockdown-Phasen waren die meisten Frauenhäuser bereits ausgelastet, mussten aber in Folge des Infektionsgeschehens Plätze noch reduzieren, obwohl durch räumliche Enge mit Beginn der Pandemie häusliche Gewalt weiterhin zunahm. Daher fordern wir die bessere finanzielle Ausstattung von Beratungsstellen und Frauenhäusern bundesweit. Es muss die laut Istanbul-Konvention mindestens vorgesehene Anzahl von Plätzen bereitgestellt werden“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November.