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Bundesnachrichtendienst, BND

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei Geheimdienste des Bundes. Als Auslandsgeheimdienst hat er nach dem BND-Gesetz zur Aufgabe, Informationen über das Ausland zu sammeln und auszuwerten, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 BNDG). Dazu darf er sich im In- und Ausland zahlreicher nachrichtendienstlicher Mittel bedienen, unter anderem der Überwachung der internationalen Telekommunikation (Inland–Ausland) sowie der strategischen Überwachung der Auslandstelekommunikation (Ausland–Ausland). Der BND ist als Bundesoberbehörde unmittelbar dem Bundeskanzleramt unterstellt.

Hervorgegangen aus der Organisation Gehlen wurde der BND offiziell im Jahr 1956 als deutscher Auslandsgeheimdienst begründet, erhielt jedoch erst 1990 eine gesetzliche Grundlage. In den Anfangsjahren des Dienstes sowie in dessen Vorgängereinrichtung gab es eine beachtliche Anzahl von Mitarbeitern mit NS-Vergangenheit. Bis heute ist die Geschichte des BND eine Geschichte von Skandalen. Aus jüngster Vergangenheit sei die NSA-BND-Affäre genannt, der sich in der 18. Wahlperiode ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages widmete. Demzufolge lieferte der US-amerikanische Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) seit 2004 sogenannte Selektoren zur Telekommunikationsüberwachung – hierzu zählen Handynummern, E-Mail-Adressen u.v.m. – an die BND-Abhörstation im oberbayerischen Bad Aibling, darunter auch solche der deutsch-französischen Konzerne EADS und Eurocopter. Die Erkenntnisse aus den mittels Selektoren gewonnenen Überwachungsdaten sandte der BND anschließend zurück an die NSA. Der BND selbst wiederum hörte darüber hinaus Minister und Regierungschefs von verbündeten und befreundeten Staaten ab.

Anstatt infolge die anlasslose und unzulässige Massenüberwachun im In- und Ausland einzudämmen, legalisierte die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND noch vor Abschluss der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses die bisherige Praxis. Ähnlich verfuhr sie 2021 nach der im Vorjahr vorausgegangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur weitgehenden Verfassungswidrigkeit der anlasslosen Massenüberwachung des BND. Im Rahmen der Ausland-Fernmeldeaufklärung wurde dem BND nun weiterhin all das erlaubt, was er bisher ohne Rechtsgrundlage oder im ‚Graubereich‘ bereits getan hatte. Zudem wurden dem deutschen Auslandsgeheimdienst mit der erneuten Gesetzesreform faktisch keine quantitativen Grenzen in der Überwachung der Internetkommunikation gesetzt, ihm der Zugriff auf die Datenbestände aus Online-Banking, Hotelbuchungen, mobilen GPS- und Bewegungsdaten von deutschen Grundrechtsträgern ermöglicht sowie die Erlaubnis zu staatlichem Hacking in Form von Eingriffen in IT-Systeme des Auslands erteilt.

Auch bleibt es ein Fakt: Keines von mehreren Kontrollgremien, insgesamt bestehen in und außerhalb des Bundetages sieben Organe mit unterschiedlichen Kontrollfunktionen, hat einen echten Überblick darüber, was beim BND tatsächlich läuft. Das mag die Regierung freuen, für das Parlament, vor allem die Opposition ist das inakzeptabel. DIE LINKE steht der Arbeit von Nachrichtendiensten zudem grundsätzlich kritisch gegenüber und fordert in ihrem Parteiprogramm, perspektivisch alle Geheimdienste abzuschaffen. Geheimdienste bilden einen Fremdkörper in der Demokratie. Dies gilt auch für den BND.


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