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Enteignung / Vergesellschaftung

Themenpapiere der Gruppe

Ein Erbe neoliberaler Wohnungspolitik seit den 1990er Jahren ist der Aufstieg der großen, börsennotierten Wohnungskonzerne. In ihren Händen liegen größtenteils Wohnungen, die mit öffentlichen Geldern gebaut wurden: als kommunale, gemeinnützige oder Sozialwohnungen. Die Deregulierung der Finanzmärkte in den 2000er Jahren und der Zufluss von Anlagekapital nach der Finanzkrise 2008/2009 auf der Suche nach einem sicheren Hafen im deutschen Immobilienmarkt haben den Trend zur Konzentration und Bildung großer, finanzmarktorientierter Wohnungskonzerne verstärkt. Heute sind mehr als eine Million Wohnungen im Besitz von Konzernen wie Vonovia, Deutsche Wohnen, LEG oder Grand City Properties.

Das Geschäftsmodell von Immobilienunternehmen wie Vonovia besteht darin, Wohnsiedlungen aufzukaufen und über Maximierung der Renditen und buchhalterische Neubewertung die Gewinne und Dividenden nach oben zu treiben. Zu den Geschäftsstrategien gehören das Sparen an Instandsetzungsarbeiten und Verwaltungskosten, versteckte Mieterhöhungen über die Nebenkostenabrechnungen, aber auch die Aufwertung der Bestände durch teure Modernisierungen mit dem Ergebnis hoher Mietsteigerungen. Dadurch verdrängen sie Mieterinnen und Mieter aus ihren Vierteln und heizen die Immobilienspekulation an. Ihr Ziel ist der Profit auf Kosten steigender Mieten und Verdrängung. Wenn sie überhaupt Wohnungen bauen, dann am tatsächlichen Bedarf vorbei und vor allem im hochpreisigen Segment.

Die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ möchte mit einem Volksentscheid erreichen, dass das Land Berlin per Gesetz die Immobilienbestände der großer Wohnungskonzerne enteignet und ihre Wohnungsbestände anschließend in ein kommunales Wohnungsunternehmen in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt. Die Mieterinnen und Mieter der auf diese Weise vergesellschafteten Bestände sollen bei der Bewirtschaftung demokratisch über deren Entwicklung mitbestimmen können. Zu den großen Wohnungskonzernen zählen alle privaten Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen – insgesamt schätzungsweise 13 Unternehmen mit etwa 240.000 Wohnungen. Das entspricht einem Anteil von ca. 15 Prozent am Berliner Wohnungsbestand. Genossenschaften und die städtischen Wohnungsunternehmen sind von der Enteignung und Vergesellschaftung ebenso ausgenommen wie kleinere Vermieter:innen und selbstverständlich auch selbstnutzende Eigentümer:innen.

Die Grundlage zur Vergesellschaftung ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser soll erstmalig zur Anwendung kommen. Dort heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Zahlreiche Rechtsgutachten bestätigen, dass ein Vergesellschaftungsgesetz sowohl von den Bundesländern als auch dem Bund erlassen werden könnte. Außerdem besteht in den Gutachten weitgehend Einigkeit darin, dass die Höhe der Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert orientiert sein kann, um dem Ziel der Vergesellschaftung zu entsprechen.

DIE LINKE unterstützt als einzige Fraktion im Bundestag aktiv die Forderung der Initiative und macht sich für eine Enteignung der privaten Immobilienkonzerne stark. Durch die Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne wird ihre Marktmacht durchbrochen und der gemeinnützige und öffentliche Wohnungssektor gestärkt. Die öffentliche Hand erhält die Möglichkeit, mit eigenen Beständen auf den lokalen Wohnungsmarkt mietpreisdämpfend zu wirken und die Versorgung mit Wohnraum für alle Bedarfsgruppen sicherzustellen.

Die Vergesellschaftung der großen Wohnungskonzerne ist richtig und notwendig. Damit sich zukünftig alle Wohnungsunternehmen an die Spielregeln halten, brauchen wir neben einem bundesweiten Mietendeckel und einem öffentlichen Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild perspektivisch außerdem ein Wohnungswirtschaftsgesetz. Dieses sollte z. B. Instandhaltungspflichten, Regelung zur Transparenz, Verbote der Gewinnerzielung mit Nebenkostenabrechnungen und Modernisierungsumlagen und Mitbestimmungsrechte für die Mieterinnen und Mieter enthalten.


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