Seit dem 1.1.2023 gibt es das Bürgergeld. Damit wurde Hartz IV zwar nicht abgeschafft, aber immerhin an vielen Stellen verbessert. Dies war ein Erfolg von Gewerkschaften, Verbänden und auch Der Linken im Bundestag, weil wir alle jahrelang Druck gemacht haben. Dazu gehört vor allem die weitgehende Abschaffung des Vermittlungsvorrangs.
Nun will die Koalition aus CDU/CSU und SPD diese Verbesserungen rückgängig machen und Verschärfungen einführen, die teilweise sogar schlimmer sind als der Zustand vor dem Bürgergeld. Gerade in einer Zeit, in der der Arbeitsmarkt schwierig ist, wird der Druck auf Arbeitslose erhöht; einzelne Menschen werden für konjunkturelle Probleme verantwortlich gemacht. Dabei sagt der Gesetzentwurf selbst, dass er nur bei einer konjunkturellen Belebung wirken kann.
Wir lehnen diese Neuausrichtung ab, da es sich um eine der radikalsten sozialpolitischen Verschlechterungen seit Hartz IV handelt. Sie wird viele Menschen in existentielle Armut und Obdachlosigkeit treiben. Ob das verfassungsgemäß ist, ist fraglich. Mittelbar betreffen die Verschlechterungen alle, die von ihrer Arbeit leben – denn sie alle können arbeitslos werden und von den Verschärfungen betroffen sein. Die „neue Grundsicherung“ erhöht also die Drohkulisse für Arbeitnehmer*innen, damit diese auch schlechte Arbeitsbedingungen hinnehmen.
Die gravierendsten Verschlechterungen sind:
- massiv verschärfte Sanktionen
- gekürzte Wohnkosten schon während der Karenzzeit
- strenger Vermittlungsvorrang
Die verschärften Sanktionen gehen sogar bis zum Entzug des kompletten Regelsatzes, wenn jemand eine Arbeit ablehnt. Diese Sanktion hatte die Ampel-Koalition schon 2024 eingeführt, aber nur bei wiederholten Ablehnungen. Nun gilt sie schon für die erste Ablehnung – und ist verfassungsrechtlich fragwürdig, denn sie widerspricht der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, dass nur die Ablehnung einer existenzsichernden Arbeit einen kompletten Entzug erlaubt. Auch die Sanktionen für Terminversäumnisse und andere Pflichtverletzungen werden verschärft: Sie sind höher und gelten länger. Bei drei versäumten Terminen gibt es faktisch eine Totalsanktion, bei der für Alleinstehende sogar die Wohnkosten gestrichen werden. Das verstößt vermutlich gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesregierung versucht das zu umgehen, indem sie die gesetzliche Regelung nicht als Sanktion konstruiert, sondern als Wegfall einer Bedingung. Ob das aufgeht, wird sich zeigen. Bei all dem werden Menschen mit psychischen Erkrankungen völlig unzureichend geschützt. Wenn man z.B. einen Termin versäumt hat, weil man sich in einer akuten schweren depressiven Phase befindet, dann soll man das erklären können. Ob und wie dafür Gelegenheit ist – bei einem persönlichen Termin, am Telefon oder bei einem Besuch –, das hängt faktisch stark von den Kapazitäten des Jobcenters ab. In vielen Fällen werden vermutlich alle Leistungen einfach so gestrichen – vor allem für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die noch nicht diagnostiziert sind.
Die Wohnkosten werden mit dem Bürgergeld im ersten Jahr in tatsächlicher Höhe übernommen. Erst danach sind sie durch lokale Richtwerte begrenzt. Diese sehr sinnvolle Karenzzeit wird nun massiv beschränkt, indem die lokalen Richtwerte auch im ersten Jahr maximal um 50 Prozent überschritten werden dürfen. Damit müssen viele Menschen ab Tag 1 des Leistungsbezugs nach einer billigeren Wohnung suchen und können sich nicht auf Arbeitsuche o.ä. konzentrieren.
Der strenge Vermittlungsvorrang bedeutet, dass viele Menschen in schlecht bezahlte und befristete Jobs vermittelt werden, auch wenn ihnen ein nachgeholter Berufsabschluss oder eine Weiterbildung in bessere Arbeit helfen würde. Das ist nicht nur für die Betroffenen nachteilig, sondern auch volkswirtschaftlich unsinnig.
Weitere Verschlechterungen gibt es für Eltern und für langjährige Arbeitnehmer*innen, die arbeitslos werden: Eltern müssen schon ab dem 1. Geburtstag ihres Kindes in Vollzeit arbeiten, sofern sie nicht nachweisen können, dass es keinen Betreuungsplatz für ihr Kind gibt. Das erhöht gerade für Alleinerziehende massiv den Stress in einer ohnehin anstrengenden Lebensphase. Dabei ist Beratung bei einer freiwilligen Arbeitssuche jetzt schon möglich, auch ohne Zwang und Sanktionsmöglichkeit. Und langjährige Arbeitnehmer*innen werden durch den Wegfall der Karenzzeit bei der Vermögensanrechnung belastet. Wer sich in einer langjährigen Berufstätigkeit etwas ansparen konnte und nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes immer noch arbeitslos ist, der muss alles aufbrauchen, bis auf altersabhängig geschützte Beträge zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Bisher wurde im ersten Jahr nur Vermögen ab 40.000 Euro angerechnet.
Eine Verbesserung enthält die „neue Grundsicherung“ allerdings: Der „Passiv-Aktiv-Transfer“, der eine Finanzierung von aktiver Arbeitsförderung aus den betreffenden eingesparten Geldleistungen ermöglicht, wird gesetzlich verankert und auf weitere Personengruppen ausgeweitet. Diese positiven Regelungen ändern aber nichts daran, dass das sinnvolle Instrument immer noch unterfinanziert ist.
Die Verschlechterungen durch die „neue Grundsicherung“ müssen nicht nur zurückgenommen werden. Die Linke im Bundestag fordert auch Verbesserungen über das Bürgergeld hinaus. Denn an entscheidenden Stellschrauben hatte sich nichts oder zu wenig geändert:
Auch beim Bürgergeld wird das Existenzminimum kleingerechnet. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Regelsatz-Beträge für eine gesunde Ernährung viel zu niedrig sind. Verbände und Fachleute kritisieren seit Jahren grobe Rechentricks bei der Berechnung der Regelsätze. Ohne diese Rechentricks und mit einem realistischen Inflationsausgleich müsste der Regelsatz um mindestens 300 Euro angehoben werden. Das ergibt sich aus einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes für die Fraktion Die Linke.
Und Sanktionen will Die Linke nicht nur begrenzen, sondern abschaffen, denn: Sie führen zu Mangellagen und kürzen das ohnehin kleingerechnete Existenzminimum. Arbeitsmarktpolitisch sind sie kontraproduktiv, weil sie die Aufnahme nachhaltiger Arbeit erschweren. Außerdem verschlechtern sie die Position von Erwerbstätigen auf dem Arbeitsmarkt. Und sie diskriminieren Menschen mit niedrigem Bildungsgrad und treffen auch Kinder.
Die Linke im Bundestag fordert eine wirkliche Überwindung von Hartz IV, keine Verschlechterung:
- Als Sofortmaßnahme muss der Regelsatz bei der für 2026 anstehenden gesetzlichen Neuberechnung ohne Kleinrechnen ermittelt werden. Das wird für Erwachsene vermutlich eine Erhöhung um mindestens 300 Euro pro Monat bedeuten. Die Kosten für Strom und große Haushaltsgeräte müssen ergänzend übernommen werden. Auch Sanktionen müssen umgehend komplett abgeschafft werden. Danach soll eine Sanktionsfreie Mindestsicherung eingeführt werden.
- Für Kinder und Jugendliche muss es eine Kindergrundsicherung geben.
- Die Vermittlungsarbeit in den Jobcentern muss verbessert werden, u.a. durch einen besseren Personalschlüssel. Im SGB II muss es einen Rechtsanspruch auf Ausbildung geben, finanziert durch eine solidarische Umlage. Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss sollen einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- und Weiterbildung bekommen.
- Geförderte Arbeitsverhältnisse im SGB II müssen ausgebaut und reformiert werden, um die für Leistungsbeziehende die Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft zu verbessern. Die dafür notwendigen Mittel müssen im nächsten Bundeshaushalt verankert werden.
Ein weiterer Schritt ist wichtig, um Armut trotz Arbeit zu verringern:
- Der gesetzliche Mindestlohn ist auf 15 Euro pro Stunde anzuheben. Alle Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn sind aufzuheben.
Antrag: "Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen"
