Geldwäschevorwürfe und Marktmanipulation (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9202)
Im Frühjahr 2019 hat die Finanzaufsicht BaFin in einem bisher einmaligen Vorgang den Handel mit Aktien der Wirecard AG beschränkt. Nach Presseberichten zu möglichen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Bilanz des Unternehmens erstattete die BaFin darüberhinaus Anzeige gegen Journalisten. Die Kleine Anfrage soll weitere Details dieses Vorgangs ans Licht bringen, um sicherzustellen, dass die Aufsicht ihr Mandat zum Schutz deutscher Unternehmer nicht überschritten hat.