Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Die Zahl der Mitglieder des Bundestages hat sich bei den letzten Bundestagswahlen deutlich über die Sollgröße des § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG von 598 Mitgliedern erhöht. Der enorme Aufwuchs ist vor allem bedingt durch Überhangmandate, die im System der personalisierten Verhältniswahl entstehen. Der Gesetzentwurf behält das System der personalisierten Verhältniswahl bei und setzt an der Vermeidung von Überhangmandaten an.
