Änderungsantrag zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 19/1 – Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht - hier: Ausschusseinsetzung
Die nach dem Grundgesetz zwingend einzusetzenden Ausschüsse (Auswärtiges, Verteidigung, Petitionen, EU-Angelegenheiten) werden sofort zu Beginn der Wahlperiode eingesetzt. Hierfür wird die GO-BT sofort angepasst. Auch absehbar längere Koalitionsgespräche rechtfertigen keinen grundgesetzwidrigen Zustand. Ein Hauptausschuss kann diese Ausschüsse nicht ersetzen.