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Gökay Akbulut: Upskirting muss als Sexualdelikt ins Strafgesetzbuch

Archiv Linksfraktion - Rede von Gökay Akbulut,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen und den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs. Wie meine Vorrednerinnen und Vorredner es schon sagten: Es geht hier insbesondere um das sogenannte Upskirting, auch bekannt als das Fotografieren von Frauen unter den Rock. Deutschland ist hier viel zu spät dran. In England, Frankreich und Belgien zum Beispiel ist Upskirting bereits verboten, und das ist auch gut so.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Ziel dieses Gesetzentwurfs unterstützen wir als Linke. Es ist längst überfällig, dass hier gehandelt wird. In der konkreten Umsetzung haben wir jedoch Bedenken. In ihrem Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung zur Problemlage, dass der technische Fortschritt der Kameras es erlaubt, „Bildaufnahmen von hoher Qualität zu erstellen“. Dies führe immer häufiger dazu, „dass die Rechte der abgebildeten Personen von den aufnehmenden Personen nicht beachtet werden“.

Liebe Bundesregierung, das Problem ist hier nicht der technische Fortschritt. Das Problem ist, dass insbesondere Männer zum Beispiel Frauen unter den Rock filmen. Dieses Problem muss offen und konkreter benannt werden. Was Sie aber in Ihrem Gesetzentwurf machen, ist: Sie stellen nur einseitig auf den Strafzweck der Prävention ab, statt sich mit dem unakzeptablen Verhalten der Täter auseinanderzusetzen. Wichtig ist, dass in dieser Debatte einmal deutlich gemacht wird, dass alle Arten der Objektivierung und Herabsetzung durch unbefugte Aufnahmen von Frauen im Intimbereich aufs Schärfste verurteilt werden müssen.

Mit Erschrecken habe ich festgestellt, wie viele Frauen und auch junge Mädchen von diesen Handlungen betroffen sind. Dass hier eine Regelungslücke vorliegt, die nun mit der Schaffung einer Strafnorm geschlossen werden muss, ist unstrittig. Aber schon der Problemaufriss der Bundesregierung in ihrem Entwurf macht meine Kritik deutlich. Ich halte es nicht für sinnvoll, den Straftatbestand im Bereich der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu verorten, weil es bei Upskirting aus meiner Sicht ganz klar um eine sexuelle Belästigung geht. Außerdem sehen wir hier die Gefahr, dass Sie eine Generalklausel für eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechten schaffen wollen. Das halten wir an dieser Stelle für unangemessen.

(Beifall bei der LINKEN)

Anders und deshalb zutreffender finden wir die Lösung des Bundesrates, mit dem § 184k im Strafgesetzbuch einen Straftatbestand im Bereich der Sexualdelikte zu schaffen. Der § 184k ist so formuliert, dass auch dem Gebot der Bestimmtheit Rechnung getragen wird. Wenn wir schon diesen wichtigen Schritt gehen wollen, sollten wir es auch richtig machen und uns für die Verortung dieser Strafnorm bei den Sexualdelikten entscheiden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)