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Rede von Aaron Valent am 16.10.2026

Rede von Aaron Valent,

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung will Schiedsverfahren modernisieren; das ist ja erst einmal ganz gut. Es bedeutet hier vor allem digitale Verhandlungen. Doch Digitalisierung darf wie immer kein Selbstzweck sein; nein, Digitalisierung muss genau den Menschen dienen, die täglich mit ihr arbeiten müssen. Und genau hier hat das Gesetz leider ein, zwei Schwächen.

Stellen Sie sich zum Beispiel vor, eine Zeugin wird per Video zugeschaltet. Die Verbindung ist mal instabil, der Ton setzt aus, man vergisst, das Mikrofon stumm zu schalten, mehrere Personen reden gleichzeitig, irgendwo läuft eine Katze durchs Bild. Das mag jetzt witzig sein, ist aber eine Situation, die spätestens seit Corona jeder kennt. Aber in einem Gerichtsverfahren sind solche kleinen Internetprobleme fatal.

Wenn bei einer Videoverhandlung einzelne Wörter verloren gehen oder Aussagen falsch verstanden werden, kann das erhebliche Folgen für die Entscheidung eines Schiedsgerichts haben. Und damit wird aus einem kleinen, vielleicht witzigen technischen Problem ein echtes Problem der Rechtssicherheit. Denn eins ist klar: Die Rechte von Menschen können nur dann wirksam wahrgenommen werden, wenn die einzelnen Aussagen auch richtig verstanden und aufgenommen werden. Und das wird gerade wieder diejenigen treffen, die sowieso nie gehört werden: Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen. Gerade, wer kein Deutsch spricht, muss sich nämlich darauf verlassen können, dass seine Aussagen richtig übersetzt werden.

(Beifall bei der Linken)

Aber in diesem Gesetz der Bundesregierung werden ganz neue Hürden geschaffen. Menschen ohne Deutschkenntnisse werden es noch schwerer haben, an ihr Recht zu kommen, und das ist für uns so nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der Linken – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Die dürfen ja jetzt wieder Englisch sprechen!)

Ministerin Hubig, Sie wollen ja Verfahren beschleunigen und Geld sparen. Aber das darf für uns nicht auf Kosten der Qualität der Verfahren selbst gehen, dafür brauchen wir auch endlich technische Standards. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Standards werden nämlich ernsthaft zum Problem für Übersetzerinnen und Übersetzer. Schlechte Tonqualität ist hier nicht einfach witzig, schlechte Tonqualität bedeutet ernsthafte gesundheitliche Folgen. Plötzliche Lautstärkespitzen und Störgeräusche können das Gehör von Dolmetscherinnen und Dolmetschern nachhaltig beschädigen.

(Zuruf des Abg. Tobias Matthias Peterka [AfD])

Für uns ist deswegen ganz klar: Wer Verfahren digitalisieren will, muss sicherstellen, dass niemand benachteiligt wird. Wir brauchen verbindliche technische Standards, wirksamen Gesundheitsschutz und klare Regeln darüber, wann Onlineverhandlungen überhaupt notwendig und geeignet sind. Denn eine schlechte Internetverbindung darf weder die Gesundheit der Übersetzer/-innen noch die Rechte der Beteiligten einschränken.

Vielen Dank!

(Beifall bei der Linken – Zuruf von der AfD: Und was ist mit den Katzen?)