Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wenn die Bundesregierung ein Reservestärkungsgesetz vorlegt, könnte man erwarten, dass es vor allem um eine bessere Ausbildung, gute Ausstattung und verlässliche Bedingungen für Reservistinnen und Reservisten geht. Doch im Kern dieses Gesetzentwurfes steht etwas anderes. Die Bundesregierung will die Möglichkeiten deutlich ausweiten, ehemalige Soldatinnen und Soldaten auch im Frieden gegen ihren Willen zum Dienst zu verpflichten. Das ist eine Pflicht durch die Hintertür!
Dafür verabschieden Sie sich vom Prinzip der sogenannten doppelten Freiwilligkeit und entledigen sich damit der Zustimmung von sowohl den Betroffenen als auch deren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern. Nun soll auf Arbeitgeber/-innenseite grundsätzlich eine Anhörung reichen. Und nach § 4 Absatz 4 können bestimmte ehemalige Soldaten sogar bis zum 65. Lebensjahr zum Dienst verpflichtet werden.
(Zuruf von der CDU/CSU)
Wer vor 10 oder auch vor 20 Jahren Soldat/-in war, hat doch damit keinen Blankoscheck für neue militärische Verpflichtungen Jahrzehnte später ausgestellt.
Die Folgen für die Betroffenen sind konkret: Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass der Heranziehungsbescheid grundsätzlich nur acht Wochen vor Dienstbeginn zugestellt werden soll. Acht Wochen! Sie sollen also schneller zum Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet werden, als sie im Normalfall ihre eigene Wohnung kündigen können. Für einen kleinen Handwerksbetrieb bedeutet das also, kurzfristig seinen einzigen Meister ersetzen zu müssen. Für ein Krankenhaus bedeutet es zusätzliche Schwierigkeiten bei der ohnehin angespannten Schichtplanung. Für manche kann es bedeuten, die Pflege von Angehörigen neu regeln zu müssen. Und für Selbstständige kann es auch bedeuten, dass ihr Betrieb stillsteht.
Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, dass sich das Leben dieser Menschen einfach nach dem Dienstplan der Bundeswehr richtet!
Natürlich verweisen Sie auch auf Härtefallregelungen und Zurückstellungen. Aber das ändert ja nichts am Kern des Problems: Sie ersetzen freiwillige Zustimmung durch staatliche Verpflichtung.
Auch die finanziellen Folgen laden Sie bei den Betroffenen und ihren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern ab. Die Kosten für eine Ersatzkraft werden höchstens 30 Tage lang erstattet, obwohl der verpflichtende Reservedienst deutlich länger dauern kann. In ihrer eigenen Gegenäußerung erklären Sie sogar ausdrücklich, dass Sie eine vollständige oder annähernd vollständige Entschädigung der Arbeitgeber/-innen gar nicht beabsichtigen.
Sie verpflichten Menschen zum Dienst, schränken ihre Entscheidungsfreiheit ein und lassen ihre Familien und Betriebe auf den Folgen sitzen. Sie stärken die Reserve nicht, Sie belasten sie – und mit ihr dann auch die Menschen, die sie ausmachen.
Aufwuchsziele sind kein Selbstzweck! Sicherheit braucht ebenso Diplomatie, Rüstungskontrolle und ernsthafte politische Anstrengungen für Frieden und Deeskalation. Wer die Reserve wirklich stärken will, darf nicht die Selbstbestimmung der Menschen und die Funktionsfähigkeit unserer zivilen Infrastruktur zur Verfügungsmasse machen.
(Beifall bei der Linken)
Wenn Sie mit diesem Gesetz die Befugnisse des Staates erneut ausweiten, Menschen auch gegen ihren Willen zu Reservediensten heranzuziehen, dann tragen Sie auch die Verantwortung, sie vor Übergriffen zu schützen. Seit Beginn unseres Mandats sind die aktuellen Vorfälle nicht die ersten ihrer Art. Kümmern Sie sich endlich darum! Langsam reicht’s.
(Beifall bei der Linken)
